Taxonomie-VO – Branchenunabhängige Spezialfragen
April 2024
1. Kongresstag
07:30
Empfang, Registrierung, Begrüßungskaffee und Jour-Plunder
08:00
Änderungen und Neuigkeiten im Bereich der Taxonomieberichterstattung
Marco Liepe

09:00
Erfahrungen zur EU-Taxonomie und Erkenntnisse aus einer Prüfung
Andreas Böcskör
09:45
1. Vormittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
10:15
Herausforderungen der Betroffenheitsanalyse in der Praxis
Catharina Ahmadi
11:15
2. Vormittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
11:30
Ausblick zur Taxonomieberichterstattung
Marco Liepe

12:00
Immobilienthemen für Nicht-Immobilienunternehmen in der EU-Taxonomie
Eva Aschauer
12:45
Gemeinsames Mittagessen
14:00
Zusammenhang EU-Taxonomie-VO und ESRS, Erkenntnisse aus bisheriger Berichterstattung und praktische Herausforderungen bei der Umsetzung
Ina Herder
Felix Berein
15:30
1. Nachmittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
16:00
Minimum (Social) Safeguards
Josef Baumüller
17:00
2. Nachmittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
17:15
Neue Aktivitäten und Anpassung der DNSH-Kriterien im Klima Delegierten Rechtsakt
Dennis Pietzka
18:15
Ende des 1. Kongresstages
2. Kongresstag
07:30
Empfang, Registrierung, Begrüßungskaffee und Jour-Plunder
08:00
Mindestschutz – Das Zusammenspiel von Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette und Taxonomiekonformität
Stefan Müller
08:45
Greenwashing oder True-and-fair-View? - Nutzung der Einschätzungsspielräume bei der Taxonomiefähigkeit und -konformität?
Stefan Müller
09:30
1. Vormittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
10:00
Benchmarking – Welche Taxonomiekonformität ist für wen normal und welche Schlüsse lassen sich aus Abweichungen ziehen?
Stefan Müller
10:45
EU-Taxonomie – Herausforderungen der Datenerhebung in der Praxis
Catharina Ahmadi
11:30
2. Vormittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
11:45
Das S in ESG – Sozialtaxonomie und mehr
Christian Richter-Schöller
12:45
Gemeinsames Mittagessen
14:00
Die EU-Taxonomie als Teil einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsregulatorik und ihre Umsetzung bei SAP
Ines Löffler
14:45
Anforderungen seitens des Kapitalmarktes an Unternehmen im Rahmen der Taxonomie-VO
Christopher Matz
15:15
1. Nachmittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
15:45
Durchführung einer Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse – Ein Praxisbericht
Melanie Kornfeld
16:45
2. Nachmittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
17:00
Taxonomiekonformität und dann? – Wie es nach der Klassifikation weitergeht
Stefan Müller
17:45
Ende der Fachtagung
Termine & Anmeldung
Videoaufzeichnung
Bestimmen Sie selbst, wann Sie sich die Vortragsvideos ansehen und drücken Sie einfach auf „Pause“, wenn das Telefon läutet! Auch ein wiederholtes Ansehen ist möglich.
Anmeldung
Folgen Sie dieser Tagungsreihe auf LinkedIn
Agenda
Taxonomie-VO – Branchenunabhängige Spezialfragen
1. Kongresstag
Ab 07:30
Empfang, Registrierung, Begrüßungskaffee und Jour-Plunder
08:00 - 09:00
Änderungen und Neuigkeiten im Bereich der Taxonomieberichterstattung
Der delegierte Rechtsakt zur Taxonomieberichterstattung wurde in 2023 geändert, wobei insb. die Meldebögen für Nicht-Finanzunternehmen betroffen sind. Zudem wurden Übergangsvorschriften für die erstmalige Berichterstattung in 2024 für das Geschäftsjahr 2023 erlassen. Mit den Änderungen sollen rechtliche und technische Inkonsistenzen bei der Taxonomieberichterstattung behoben werden. Dieser Vortrag erläutert die Änderungen und verdeutlicht, warum weiter Verbesserungsbedarf besteht.
09:00 - 09:45
Erfahrungen zur EU-Taxonomie und Erkenntnisse aus einer Prüfung
Der Vortrag beschäftigt sich mit praktischen Fragen zur Umsetzung der EU-Taxonomie in einem internationalen Konzern unter Berücksichtigung von Erkenntnissen einer OePR-Prüfung. Insbesondere werden die Themen Konformitätsprüfung, Konzernverrechnung und DNSH am Beispiel eines Herstellers von Eisen und Stahl diskutiert.
1. Vormittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
10:15 - 11:15
Herausforderungen der Betroffenheitsanalyse in der Praxis
In der Praxis stellt die Identifikation der Wirtschaftstätigkeiten auf Basis einer genauen Betroffenheitsanalyse den ersten wichtigen Schritt für die Ermittlung der Taxonomiefähigkeit und in einem finalen Ausbauschritt der Taxonomiekonformität dar. Dabei wird im Detail erhoben, welche Wirtschaftstätigkeiten eines berichterstattenden Unternehmens in der EU-Taxonomie-VO aufgeführt und damit als taxonomiefähig eingestuft werden können. In weiterer Folge gelten daher alle Tätigkeiten des berichterstattenden Unternehmens, die nicht in der EU-Taxonomie-VO adressiert sind, als nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten des Unternehmens. Durch die präzise Auswahl und korrekte Zuordnung der Unternehmenstätigkeiten soll die Vollständigkeit und Richtigkeit der ökologisch nachhaltigen Aktivitäten und berichteten Kennzahlen sichergestellt werden. Zweifelsfragen ergeben sich dort, wo es zu Abweichungen der Darstellung von Unternehmensprozessen und Vermögensgegenständen im Vergleich zur Darstellung nach der EU-Taxonomie kommt. Weitere Sonderthemen ergeben sich im Detail aus der unterschiedlichen Zuordnung von Umsätzen im Vergleich zu Capex und Opex. Bevor man also die Konformität berechnen kann, stellt man sich einer Reihe kritischer Fragestellungen rund um die korrekte Zuordnung der Tätigkeiten.
2. Vormittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
11:30 - 12:00
Ausblick zur Taxonomieberichterstattung
In diesem Vortrag wird ein Ausblick auf die künftige Entwicklung der Taxonomieberichterstattung gegeben mit Schwerpunkt auf die geplante Überprüfung der Berichtspflichten durch die Europäische Kommission, unterstützt durch die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen. Zudem soll auf ausgewählte Aspekte der künftig verpflichtenden digitalen Auszeichnung eingegangen werden.
12:00 -12:45
Immobilienthemen für Nicht-Immobilienunternehmen in der EU-Taxonomie
Jedes Unternehmen hat in irgendeiner Weise Anknüpfungspunkte mit Immobilien – sei es in der Rolle als Mieter von Büroflächen, als Pächter oder als Eigentümer von den eigenen Betriebsstätten bzw. Standorten oder Niederlassungen.
Welche Aspekte gilt es dazu am Radar zu haben hinsichtlich der EU-Taxonomie?
- Taxonomiefähigkeit von Immobilien / Kategorisierung von Immobilien in der EU-Taxonomie
- Relevante KPIs
- Umgang mit den verschiedenen Rollen (Mieter, Pächter, Baurechtsnehmer, Liegenschaftseigentümer, Asset Manager, etc.)
- Mieterausbauten und Umbauten seitens des Mieters
- Gebäudezertifikate und Nachhaltigkeitszertifikate
- Wahlmöglichkeiten
- Taxonomiekonformität in Zusammenhang mit Finanzierungen
Gemeinsames Mittagessen
14:00 - 15:30
Zusammenhang EU-Taxonomie-VO und ESRS, Erkenntnisse aus bisheriger Berichterstattung und praktische Herausforderungen bei der Umsetzung
Über die CSRD ist die EU-Taxonomieverordnung für sehr viele Unternehmen verpflichtend geworden und eine entsprechende Berichterstattung ist erforderlich. Bereits seit 2021 berichten kapitalmarktorientierte Unternehmen die geforderten Kennzahlen zur EU-Taxomonie-VO. Was ist nun durch die ESRS anders geworden bzw. was können Unternehmen, die erst über die CSRD in die Berichtspflicht kommen, von der bisherigen Berichterstattung lernen? Welche praktischen Herausforderungen ergeben sich bei der Umsetzung? Wo ergeben sich Synergien zwischen ESRS und der EU-Taxononomie-VO und wo sehen wir Unterschiede?
1. Nachmittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
16:00 - 17:00
Minimum (Social) Safeguards
Die Prüfung des sog. „sozialen Mindestschutzes“ stellt den dritten Prüfschritt gem. Taxonomie-VO dar. Dieser verankert soziale Abwägungen in dem ansonsten „grünen“ Klassifikationssystem, ist allerdings vergleichsweise rudimentär geregelt. Im vorliegenden Beitrag werden die vorhandenen Vorgaben bzw. Empfehlungen strukturiert und es wird aufgezeigt, welche Nachweise erbracht werden können bzw. müssen, um die Taxonomiekonformität von Wirtschaftsaktivitäten abzusichern. Dabei werden Verbindungen u.a. zu CSRD/ESRS und zur CSDDD hergestellt, um eine konsistente Implementierung in den Unternehmenssystemen zu ermöglichen.
2. Nachmittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
17:15 - 18:15
Neue Aktivitäten und Anpassung der DNSH-Kriterien im Klima Delegierten Rechtsakt
Die EU-Taxonomie ist eines der Kernelemente für den Action Plan for Sustainable Finance und ein wichtiges Instrument, Kapitalströme in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken. Die Kommission hat im Sommer eine Reihe von neuen technischen Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten genehmigt, die einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der nicht-klimabezogenen Umweltziele leisten, nämlich:
- nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
- Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung,
- Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und Ökosysteme.
In Ergänzung hat die Kommission gezielte Änderungen an der Klima-DelVO verabschiedet und weitere Wirtschaftsaktivitäten inkludiert, die zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen und bisher nicht berücksichtigt wurden. Die Kriterien orientieren sich weitgehend an den Empfehlungen der Platform on Sustainable Finance, die im März und November 2022 veröffentlicht wurden. Darüber hinaus wurden auch Änderungen an den DNSH-Kriterien für die Klimaziele vorgenommen, die besondere Relevanz für das DNSH-Kriterium zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung hat. Die Kommission hat außerdem Änderungen an der Offenlegungs-VO vorgenommen, um Offenlegungspflichten und Erstanwendungszeitpunkte für die zusätzlichen Aktivitäten klarzustellen.
2. Kongresstag
Ab 07:30
Empfang, Registrierung, Begrüßungskaffee und Jour-Plunder
08:00 - 08:45
Mindestschutz – Das Zusammenspiel von Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette und Taxonomiekonformität
Bei der Klassifikation der Wirtschaftstätigkeiten in taxonomiefähig und taxonomiekonform muss nach Art. 18 der EU-Taxonomie-VO der Mindestschutz beachtet werden. Dieser sieht die Einhaltung der Menschenrechte vor, wie sie in der Internationalen Charta der Menschenrechte sowie auf die Unternehmen heruntergebrochen etwa in den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den Leitprinzipien der UN für Wirtschaft und Menschenrechte und den Grundprinzipien und Rechten aus den 8 Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgehalten sind. Hier ergibt sich eine enge Verknüpfung zu den Sorgfaltspflichten von Unternehmen in der Wertschöpfungskette, die teilweise bereits national gesetzlich gefordert (z.B. deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) oder die in der CSDDD auf europäischer Ebene noch diskutiert werden. Auch nach der CSRD soll über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten bereits verpflichtend berichtet werden, sodass sich die Regulierungen hier überlagern. In dem Vortrag werden die Anforderungen dargestellt, die nötigen Voraussetzungen für die Taxonomiekonformität vertiefend diskutiert und Handlungsempfehlungen für die konkrete Umsetzung der Sorgfaltsbetrachtung im Unternehmen gegeben.
08:45 - 09:30
Greenwashing oder True-and-fair-View? - Nutzung der Einschätzungsspielräume bei der Taxonomiefähigkeit und -konformität?
Die Informationen der Taxonomie-Verordnung sind nur dann für die Adressaten nützlich, wenn sie auch glaubwürdig sind. Allerdings ergeben sich erhebliche Einschätzungsspielräume bei der Klassifikation der Wirtschaftstätigkeiten in taxonomiefähig und taxonomiekonform. Fraglich ist, wie diese Einschätzungsspielräume genutzt werden sollten, wenn schnell der Verdacht eines Greenwashings im Raum steht, was zu einem erheblichen Reputationsverlust führen kann. Auch werden erhebliche Sanktionen für eine Fehleinschätzung angedroht. Um hier konkrete Handlungsempfehlungen abzugeben, werden das vorgegebene Überwachungs- und Sanktionssystem beschrieben, Anforderungen an die Dokumentation und die eigenen Überwachungsmöglichkeiten abgeleitet und mit empirischen Befunden unterlegt.
1. Vormittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
10:00 - 10:45
Benchmarking – Welche Taxonomiekonformität ist für wen normal und welche Schlüsse lassen sich aus Abweichungen ziehen?
Die Klassifikation in taxonomiefähige und -konforme Wirtschaftstätigkeiten erbringt häufig überraschende Ergebnisse. Branchenübergreifend sind zudem deutliche Unterschiede zu erkennen. Mit dem Vergleich mit anderen Unternehmen der Branche und auch besonders mit denen anderer Branchen kann ein Abgleich der erzielten Ergebnisse vorgenommenen werden. Dabei ist die Analyse der Abweichungen besonders relevant. Hier wäre zunächst auszuschließen, dass Klassifikationsfehler vorgefallen sind. Der Vergleich kann somit die Notwendigkeit der kritischen Überprüfung der eigenen Einordnung aufzeigen. Sollte sich das Ergebnis aber bestätigen, so wären im nächsten Schritt die Gründe für die Abweichungen zu ermitteln. Unter Einbezug der Nachhaltigkeitserklärung kann versucht werden, den anderen Umgang mit der Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität unter Einhaltung anderer Umwelt- und Sozialstandards zu analysieren und daraus ggf. Schlüsse für die eigene Unternehmung zu ziehen. Voraussetzung ist primär eine Vergleichbarkeit der Geschäftsmodelle. Allerdings kann die nötige Transformation auch zur Aufgabe von Geschäftsmodellen führen, weshalb auch branchenübergreifend Unternehmen betrachtet werden sollten. In dem Vortrag werden empirische Daten zur Taxonomiefähigkeit und -konformität verdichtet dargestellt, um sofort Vergleiche zu ermöglichen, und exemplarische Abweichungsanalysen vorgestellt.
10:45 - 11:30
EU-Taxonomie – Herausforderungen der Datenerhebung in der Praxis
Um der Klassifizierung gemäß EU-Taxonomie zu entsprechen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wobei für die Berichtspflicht zwischen nicht taxonomiefähigen, taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten zu unterscheiden ist. Die Kennzahlenermittlung hat dabei über unterschiedliche Funktionen im Unternehmen und über unterschiedliche Prozesse zu erfolgen. Unternehmen müssen sich der Herausforderung stellen, dass die EU-Taxonomie-VO nach Sektoren und Tätigkeiten und nicht nach Produktlinien unterscheidet.
Die Sektor-Betrachtung, welche der Taxonomie-VO immanent ist, kann zur Folge haben, dass eine Unternehmenstätigkeit mehreren Wirtschaftstätigkeiten anteilsmäßig zuzuordnen ist, unabhängig von den unternehmensinternen Prozessen oder von der Zuordnung von Vermögenswerten. Ein sehr gutes Datenmanagement und eine gute Projektstruktur für die Implementierung der Kennzahlen ist entscheidend, ebenso wie eine korrekte Überleitung der Kennzahlen gemäß EU-Taxonomie auf die Finanzkennzahlen. In diesem Vortrag soll konkret auf praktisch relevante Fragestellungen eines erfolgreichen Datenmanagements eingegangen werden.
2. Vormittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
11:45 - 12:45
Das S in ESG – Sozialtaxonomie und mehr
Die Taxonomieverordnung regelt, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten. Das wirft die Frage auf, ob es daneben auch noch eine andere Art von Nachhaltigkeit geben kann, die nicht ökologisch, sondern sozial determiniert ist. Darauf gibt die Taxonomie Verordnung keine eindeutige Antwort.
Im Rahmen meines Vortrags werde ich darstellen,
- welche Anhaltspunkte es heute schon im geltenden Unionsrecht für soziale Nachhaltigkeit gibt;
- ob wir in Zukunft mit einer “Sozialtaxonomie“ rechnen müssen und was der aktuelle Entwurf hergibt und
- welche Veränderungen die EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) in diesem Bereich bringen wird.
Gemeinsames Mittagessen
14:00 - 14:45
Die EU-Taxonomie als Teil einer ganzheitlichen Nachhaltigkeitsregulatorik und ihre Umsetzung bei SAP
Um die von der Europäischen Union ausgegebenen Klimaziele zu erreichen, und den Green Deal umzusetzen, ist es entscheidend, Investitionen und Unternehmensprozesse in nachhaltige Projekte und Aktivitäten zu lenken. Die bisherige Berichterstattung von Unternehmen gab für eine umfassende Nachhaltigkeitsbewertung keine ausreichend zuverlässigen und vergleichbaren Daten wieder. Hierfür hat die EU die CSRD sowie das Instrument der EU-Taxonomie-Verordnung geschaffen. Was bei der Implementierung dieser Rahmenwerke im Unternehmen zu beachten ist, möchte ich in meinem Beitrag aus der Praxis heraus vorstellen. Ich möchte einen Einblick in die Herausforderungen, aber auch in die damit verbundenen Chancen für das Unternehmen darstellen.
14:45 - 15:15
Anforderungen seitens des Kapitalmarktes an Unternehmen im Rahmen der Taxonomie-VO
Kapitalverwaltungsgesellschaften und Banken unterliegen unterschiedlichen Regulierungsanforderungen in Bezug auf die Taxonomie-Verordnung. Seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaften besteht Informationsbedarf hinsichtlich der Quoten zur Taxonomiekonformität der Investitionen, da sie transparent an ihre Investoren und die Aufsichtsbehörden berichten müssen. Banken unterliegen mit ihren eigenen Anforderungen im Bereich des nachhaltigkeitsbezogenen Risikos und der Eigenkapitalunterlegung strengen Vorschriften. Kapitalverwaltungsgesellschaften und Banken haben somit ein hohes Interesse an den Offenlegungen seitens der Unternehmen, in die sie investiert sind. Um sich weiterhin refinanzieren zu können müssen sich Unternehmen zwingend mit den Anforderungen der Kapitalgeber auseinandersetzen und das Berichtswesen daraufhin ausrichten. In dem Vortrag werden Möglichkeiten und Anforderungen an die Berichterstattung der Unternehmen aufgezeigt, die Zielunternehmen beachten sollten, um weiter für Investoren auf dem Kapitalmarkt attraktiv zu sein.
1. Nachmittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
15:45 - 16:45
Durchführung einer Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse – Ein Praxisbericht
Die Offenlegung von taxonomiekonformen Umsätzen, Investitionen und Betriebsausgaben erfordert von Nicht-Finanzunternehmen die Durchführung einer Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse. Durch die Analyse wird die Frage beantwortet, ab wann Klimagefahren zu wesentlichen Klimarisiken werden und die Leistung einer Wirtschaftstätigkeit negativ beeinträchtigen. Die Umsetzung stellt dabei die Berichterstattenden in der Praxis vor einige Herausforderungen. Diese Herausforderungen reichen von der Auswahl und Interpretation der Klimaszenarien, über die Datenbeschaffung bis hin zu Fragen der Bewertungsmethodik der Klimarisiken. Im Vortrag wird dargelegt, ab wann eine Klimagefahr zu einem Klimarisiko wird, welche Normen und Leitfäden zur Durchführung von Klimarisikoanalysen herangezogen werden können und wie der Klimarisikoanalyseprozess in der ÖBB-Infrastruktur AG praktisch umgesetzt wurde.
2. Nachmittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
17:00 - 17:45
Taxonomiekonformität und dann? – Wie es nach der Klassifikation weitergeht
Nach der aufwändigen Klassifikation der Geschäftsmodelle für das Geschäftsjahr stellt sich die Frage, wie die ermittelten Werte verbessert werden können. Im Zusammenspiel mit anderen Regulierungen im Kontext der Nachhaltigkeitserklärung und der Sorgfaltspflichtensicherstellung ist der notwendige Pfad zur Klimaneutralität unter Beachtung der übrigen Nachhaltigkeitsaspekte weiter zu bedenken und in der Berichterstattung auch zu beschreiten. Gleichzeitig kann aber auch die in der Taxonomie beschriebene Regulierung problembehaftet sein. Daher werden in dem Vortrag beide Stoßrichtungen als Ergebnis der Klassifikation analysiert – einerseits die Möglichkeit von Unternehmen, die Regulierung zu beeinflussen und andererseits die Strategie des Unternehmens für die Bewältigung der Transformation zu entwickeln.
14:00 - 15:00
Taxonomie VO und Schnittstellen zu den ESRS
Die Taxonomie-VO umfasst neben den beiden Klimazielen jetzt auch vier weitere Umweltziele. Diese decken sich mit den fünf Umwelt ESRS E1-E5. Allerdings gibt es inhaltlich einige wesentliche Unterschiede, beispielsweise hinsichtlich der definierten Grenzwerte. Im Rahmen dieses Vortrags werden exemplarisch die Gemeinsamkeiten, die Schnittstellen und die damit verbundenen Herausforderungen zwischen der Taxonomie-VO und den ESRS E1 bis E5 herausgearbeitet und diskutiert.
17:00 - 17:30
Taxonomie-VO: Gemeinsame Analyse von Praxisbeispielen
In dieser Einheit werden Best Pratice Beispiele für die Berichterstattung nach der Taxonomie-VO vorgestellt und diskutiert. Ziel ist es, aus diesen Beispielen Anregungen für die eigene Berichterstattung mitzunehmen und aus den Defiziten zu lernen.
10:15 - 11:00
Technische Bewertungskriterien im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung
Am 21. November 2023 wurde die Delegierte Verordnung 2023/2486 mit sieben Anhängen als delegierter Rechtsakt zur Taxonomie-VO veröffentlicht. Die ersten vier Anhänge bestimmen die technischen Bewertungskriterien für die vier nicht klimabezogenen Umweltziele, die in der Taxonomie-VO enthalten sind. Gegenstand dieses Vortrags sind die technische Bewertungskriterien im Zusammenhang mit der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Anhang III der Delegierten Verordnung 2023/2486).
17:00 - 17:45
Technische Bewertungskriterien im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Am 21. November 2023 wurde die Delegierte Verordnung 2023/2486 mit sieben Anhängen als delegierter Rechtsakt zur Taxonomie-VO veröffentlicht. Die ersten vier Anhänge bestimmen die technischen Bewertungskriterien für die vier nicht klimabezogenen Umweltziele, die in der Taxonomie-VO enthalten sind. Gegenstand dieses Vortrags sind die technische Bewertungskriterien im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (Anhang II der Delegierten Verordnung 2023/2486).