Die ESRS Umweltstandards – Welche Umweltthemen sind zu berücksichtigen? Wann ist was zu berichten?
Prozesse wesentlicher verschmutzungsbezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen – Identifizierung, Beurteilung und Beschreibung nach ESRS E2 sowie Offenlegungspflichten
Berichterstattung über die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Kontext der Biodiversität nach ESRS E4
Zusammenwirken von Set 1 der ESRS mit sektorspezifischen Vorgaben
Angabepflichten nach ESRS E5 – Leistungskennzahlen zur Ressourcennutzung
Herausforderungen an die Berichterstattung zur sozialen Säule mit Schwerpunkt auf die eigene Belegschaft (ESRS S1) unter besonderer Berücksichtigung von Vergütungsfragen
Verankerung des Corporate Governance Reportings im Nachhaltigkeitsbericht – Regelungen – Herausforderungen – Lösungen
Reporting on the value chain – the ESRS social standards
Ausrichtung der Führungs- und Überwachungssysteme an die Anforderungen des ESRS G1 (Business Conduct)
Die ESRS Manufaktur: EFRAG im Spannungsfeld zwischen EU-Regulierung, Interoperabilität und Global Baseline
Von der Wesentlichkeitsanalyse zum Nachhaltigkeitsbericht: ausgewählte Spezialfragen
Prüfung von ESRS-Nachhaltigkeitsberichten: Was Ersteller beachten müssen
Connecting sustainability reporting & value creation
Emissionsermittlung entlang der Wertschöpfungskette (Scope 3)
Informationsbegrenzung in der Lieferkette – Implikationen des künftigen LSME Standards
Angabepflichten Sustainability Reporting and Steering – praktische Herausforderungen am Beispiel der SAP SEESRS E1: Leistungskennzahlen zu Klimaschutzzielen, Energieverbrauch und Energiemix
Herausforderungen an die Berichterstattung zum ESRS S1-10: Angemessene Löhne bei einem global agierenden Private Equity Unternehmen
Vorbereitung der Berichtspflichten im Rahmen der CSRD – wesentliche Phasen und Herausforderungen einer konzernweiten Analyse und Implementierung
Annäherung an die Nachhaltigkeitsberichterstattung aus der Sicht eines KMU
Berichterstattung nach ESRS E5
Transformationsprozess und Anwendungsfragen bei der CSRD-Implementierung – Ein Praxis-Einblick der KWS SAAT SE & Co. KGaA
Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht: Die Umsetzung von Konzepten und Prinzipien nach ESRS 1
Aktuelle ESRS-Spezialfragen
Angabepflichten nach ESRS E1: Leistungskennzahlen zu Klimaschutzzielen und Treibhausgasemissionen
Angabepflichten nach ESRS E1: Leistungskennzahlen zu Energieverbrauch und Energiemix
EU-Taxonomie – Einzelfragen zu Minimum Social Safeguards
Angabepflichten nach ESRS E1: Transitionsplan für den Klimaschutz
Taxonomie-VO: Auslegungen der EU zur Offenlegung gem. Art. 8
Taking stock: the quest to establish the impact perspective in corporate reporting & the need for global standards on impact reporting
Vom Nachhaltigkeitsbericht zur integrierten Geschäftsberichterstattung: Ein Beispiel aus der Praxis der Bechtle AG
Need for Guidance – Welche Anleitungen und Hilfestellungen gibt es seitens der EU-Kommission und EFRAG bei der Umsetzung der ESRS?
Termine
Videoaufzeichnung
Bestimmen Sie selbst, wann Sie sich die Vorträge des Kongresses – welcher im September 2023 stattgefunden hat – anschauen! Lassen Sie sich die interessanten Inhalte nicht entgehen!
Agenda
Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS: Der große Wiener Kongress
1. Kongresstag
Ab 07:30
Empfang, Registrierung, Begrüßungskaffee und Jour-Plunder
08:00 - 09:00
Die ESRS Umweltstandards – Welche Umweltthemen sind zu berücksichtigen? Wann ist was zu berichten?
09:00 - 09:45
Prozesse wesentlicher verschmutzungsbezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen – Identifizierung, Beurteilung und Beschreibung nach ESRS E2 sowie Offenlegungspflichten
Die EU zielt bei der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine interne Betrachtung und Anpassung von Prozessen, Verfahren und Systemen der Steuerung und Kontrolle. Daher wird in ESRS E2 auch primär auf die internen Abläufe und Vorgaben abgestellt, wie mit „Verschmutzung“ unternehmensintern umgegangen wird und welche Auswirkungen, Risiken und Chancen darin liegen. In dem Vortrag stehen daher nach der kurzen Darstellung der mit der CSRD und in dem ESRS E2 vorgenommenen Regulierung zunächst sehr tiefgehend die ganz konkrete Frage der Identifikation und der Beurteilung von Wesentlichkeit von Prozessen im Mittelpunkt. Dabei helfen bereits erfolgte Regulierungen und Empfehlungen, um die relevanten Prozesse zu identifizieren und die nötige Ausgestaltung der Governancestrukturen im Bereich der Verschmutzungsprävention einzurichten. Anstöße werden für die notwendigen Schaffungen und Anpassungen von Führungs- und Überwachungs- sowie Berichtssystemen gegeben. Letztere sind etwa notwendig, um die verschmutzungsbezogenen Maßnahmen und Ressourcen zu dokumentieren, wie in Offenlegungspflicht E2-2 gefordert. Nur die tiefe Verankerung des Nachhaltigkeitsgedankens im Management und Aufsichtsrat sowie der gesamten Unternehmung inklusiv deren Umfeldbeziehungen wird den Anforderungen der CSRD gerecht und wird vielen Branchen überhaupt erst ermöglichen, die „Licence-to-operate“ in Mitteleuropa zu behalten. Auf dieser Basis werden dann die Aspekte der Berichterstattung nach den Offenlegungspflichten E2-3 bis E2-6 mit konkreten Umsetzungshinweisen zusammengefasst.
1. Vormittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
10:15 - 11:00
Berichterstattung über die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Kontext der Biodiversität nach ESRS E4
Biodiversität ist in dem Reigen der Betrachtungsfelder der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen eines der am schwersten greifbaren Dinge. Als Ziel der Berichterstattung wird insbesondere eine Darstellung
- der Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme,
- der angestoßenen Aktionen und ihrer Ergebnisse,
- der wesentlichen Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten des Unternehmens ergeben und
- der kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen von Risiken und Chancen auf die Entwicklung, Leistung und Lage des Unternehmens und damit auf seine Fähigkeit, die Cashflows, Leistung, Lage, Entwicklung, Kapitalkosten oder des Geschäftsmodells zu beeinflussen,
gefordert.
Im Konkreten kommt der Standard über die Pflicht zur Berichterstattung über die verfolgten Pläne bezüglich Biodiversität und Ökosysteme allerdings kaum hinaus. Die in der Offenlegungspflicht OP E4-5 geforderten Angaben zu Wirkungsmetriken bezüglich Biodiversitäts- und Ökosystemveränderungen bleiben auch im Vergleich zu den anderen Berichterstattungsfeldern der CSRD noch sehr blass. Zudem gibt es für die mit OP E4-6 geforderte Monetarisierung von potentiellen biodiversitätsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen bislang kaum verbreitete und akzeptierte Messsysteme. Schon die Definition des Verlustes an Biodiversität als die Verringerung eines beliebigen Aspekts der biologischen Vielfalt (d.h. Vielfalt auf genetischer, Arten- und Ökosystemebene) in einem bestimmten Gebiet durch Tod (einschließlich Aussterben), Zerstörung oder manuelle Entfernung endet mit der Feststellung der Vielfalt an Skalen, vom globalen Aussterben bis zum Aussterben von Populationen, was zu einer verringerten Gesamtdiversität führt. Daher wird der Schwerpunkt der tiefgehenden Betrachtung der Herausforderungen von ESRS E4 auf konkrete Umsetzungsansätze mit praktischen Beispielen sowie mögliche Fortentwicklungen in den weiteren Sets an ESRS gelegt.
11:00 - 11:45
Zusammenwirken von Set 1 der ESRS mit sektorspezifischen Vorgaben
Der Vortrag geht auf den Stand der Erarbeitung der sektorspezifischen ESRS ein und beleuchtet insbesondere deren Zusammenspiel mit den Vorgaben des Set 1 der ESRS. Dabei werden mögliche Implikationen für die laufende Implementierung des Set 1 durch die betroffenen Unternehmen betrachtet.
2. Vormittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
12:00 - 12:30
Angabepflichten nach ESRS E5 – Leistungskennzahlen zur Ressourcennutzung
Wenngleich die zu berichtenden Angaben nach ESRS E5 vom Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse abhängen, so weisen die in ESRS E5 formulierten Leistungskennzahlen einen großen Anwendungsbereich auf. Darum stehen die Messung und Offenlegung von Informationen über die Ressourcennutzung – also z.B. zum Recycling – im Fokus dieses Vortragsteils.
12:30 - 13:30
Herausforderungen an die Berichterstattung zur sozialen Säule mit Schwerpunkt auf die eigene Belegschaft (ESRS S1) unter besonderer Berücksichtigung von Vergütungsfragen
Die Berichterstattung zur sozialen Säule basierend auf den ESRS hebt sich insbesondere durch ihre stakeholderbezogene Konzeptionalisierung ab. Es werden vier Gruppen von Interessenträgern adressiert: eigene Belegschaft, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften und Verbraucher:innen bzw. Endnutzer:innen. Im Rahmen des Vortrags liegt der Fokus auf den Offenlegungspflichten zur eigenen Belegschaft (ESRS S1), wobei hier insbesondere die Herausforderungen zur Berichterstattung über Vergütungsparameter (ESRS S1-16) behandelt werden. Diskutiert werden in diesem Zusammenhang praktische Umsetzungsfragen zu den beiden Angabepflichten, dazu zählt zum einen das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle und zum anderen das Verhältnis der Vergütung der höchstbezahlten Einzelperson zum Median der Vergütung der Beschäftigten.
Gemeinsames Mittagessen
14:45 - 15:30
Verankerung des Corporate Governance Reportings im Nachhaltigkeitsbericht – Regelungen – Herausforderungen – Lösungen
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) sind künftig im Nachhaltigkeitsbericht nicht nur Umwelt- und Sozialbelange, sondern auch Modalitäten der Corporate Governance extern abzubilden. Im Vordergrund steht hierbei die Berichterstattung über die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die einzelnen Elemente der Corporate Governance. Die Regelungen der CSRD i.V.m. den Offenlegungspflichten der ESRS führen allerdings den Trend zur zunehmenden Zersplitterung der Informationen über die Handhabung und Qualität der Corporate Governance der Unternehmen weiter fort, welche sowohl Berichtsersteller als auch Berichtsadressaten vor enorme Herausforderungen stellt. Im Rahmen des Vortrags werden zunächst die unterschiedlichen Regelungen zur Offenlegung, zum Berichtsinhalt und zur Prüfung der verschiedenen Publikationsmedien der Nachhaltigkeits- respektive Corporate-Governance-Berichtserstattung kommentierend dargestellt. Auf dieser Grundlage werden die Probleme, wie z.B. in der Abgrenzung dieser Berichte untereinander, herausgearbeitet sowie Ansätze zu deren Lösung diskutiert, um so unnötige Kosten der Informationserstellung zu vermeiden und die Nachvollziehbarkeit der Berichterstattung weiterhin zu gewährleisten.
15:30 - 16:30
Reporting on the value chain – the ESRS social standards
The ESRS social standards require reporting on the value chain in relation to workers in the value chain, affected communities and consumers. Reporting on this raises a lot of practical challenges and dilemmas. The presentation will explain the thinking behind the reporting standards, the reporting obligations to be considered and will address some of the identified dilemmas. The presentation will be amended as needed pending the final adoption of the European Commission of the reporting requirements.
Nachmittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
17:00 - 17:45
Ausrichtung der Führungs- und Überwachungssysteme an die Anforderungen des ESRS G1 (Business Conduct)
Im ESRS G1 (Business Conduct) sind verschiedene Offenlegungspflichten geregelt, die ermöglichen sollen, dass Berichtsadressaten die Strategie, den Ansatz, die Prozesse und Verfahren eines Unternehmens sowie dessen Leistung in Bezug auf sein Geschäftsgebaren (ESRS G1) nachvollziehen können. Unternehmen haben insbesondere Angaben zu ihrer Unternehmenskultur, ihrer Pflege von Lieferantenbeziehungen, ihren Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und Bestechung, ihrem politischen Einfluss und ihrer Lobbyarbeit, ihren Praktiken zum Schutz von Hinweisgebern und ihren Zahlungspraktiken zu machen. Die Erfüllung der Offenlegungserfordernisse des ESRS G1 erfordert hierbei auch eine Betrachtung und Anpassung der Prozesse, Verfahren und Systeme zur Steuerung und Überwachung des Unternehmens. Im Rahmen des Vortrags werden daher nach einer kurzen kommentierenden Darstellung der Offenlegungspflichten des ESRS G1 Handlungsempfehlungen zur Anpassung der Führungs- und Überwachungssysteme gegeben, um so den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Hierbei werden auch die landesspezifischen Unterschiede hinsichtlich der Corporate-Governance-Systeme aufgegriffen.
17:45 - 18:30
Die ESRS Manufaktur: EFRAG im Spannungsfeld zwischen EU-Regulierung, Interoperabilität und Global Baseline
Die neue Richtlinie zur Berichterstattung von Nachhaltigkeitsaspekten in Unternehmen, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), hat EFRAG mandatiert, Standards zu entwickeln: Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Mein Vortrag gibt Einblicke in den Entstehungsprozess der ESRS sowie Erläuterungen des Zusammenwirkens von EFRAG und anderen internationalen Standardsetzern.
2. Kongresstag
Ab 07:30
Eintreffen, Kaffee, Tee und Jour-Plunder
08:00 - 09:00
Von der Wesentlichkeitsanalyse zum Nachhaltigkeitsbericht: ausgewählte Spezialfragen
Die Wesentlichkeitsanalyse stellt auch unter der CSRD das Fundament der Berichtspflichten dar. Der dafür anzuwendende Grundsatz der „doppelten Wesentlichkeit“, der von den ESRS weiter konkretisiert wird, sieht jedoch anspruchsvolle Vorgaben vor, deren Implementierung wohl einen mehrjährigen Übergangszeitraum erfordern wird. Die Ableitung der Berichtsinhalte aus den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse ist darüber hinaus mit einem mehrstufigen Folgeverfahren sowie zahlreichen Detailfragen verbunden. Der Vortrag gibt einen Überblick über die gesamte Systematik der Berichterstattung gem. CSRD/ESRS ausgehend von der Wesentlichkeitsanalyse und fokussiert dabei auf Lösungsansätzen für die dabei auftretenden Implementierungsfragen.
09:00 - 09:45
Prüfung von ESRS-Nachhaltigkeitsberichten: Was Ersteller beachten müssen
Der Prüfer soll sicherstellen, dass ein Nachhaltigkeitsbericht den Anforderungen der ESRS-Standards entspricht und alle erforderlichen Informationen enthält. Doch reicht das aus? Der Prüfer schaut nicht nur auf die Aussage im Bericht, sondern auch auf den zugrundeliegenden Prozess oder das darüberliegende Kontrollsystem. Der Prüfer erhält letztlich dann Prüfsicherheit, wenn er das dem Bericht zugrundeliegende Managementsystem versteht und von dessen Wirksamkeit überzeugt ist. Der Vortrag schaut nicht auf den Bericht, sondern auf die vorgelagerten Prozesse. Er spiegelt die Perspektive des Prüfers wieder und verdeutlicht dessen Erwartungen. Es erwarten Sie praktische Beispiele, konkrete Herausforderungen und pragmatische Empfehlungen in Vorbereitung auf die anstehende CSRD-Prüfpflicht.
1. Vormittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
10:15 - 11:00
Connecting sustainability reporting & value creation
The newly launched IFRS Sustainability Standards are a framework to elevate the conversations about empowering economic decisions and deeper investor dialogue: How to report the information that helps investors make informed economic, investment and capital allocation decisions based on an understanding of relevant sustainability-related risks and opportunities.
11:00 - 11:45
Emissionsermittlung entlang der Wertschöpfungskette (Scope 3)
Mit der CSRD und den europäischen Berichterstattungsstandards kommt für ca. 2.000 Unternehmen in Österreich und ca. 50.000 Unternehmen EU-weit auch die Verpflichtung, über die Treibhausgasemissionen in ihrer Wertschöpfungskette zu berichten. Abhängig von der Komplexität der eigenen Lieferantenstruktur sowie der Art der verkauften Produkte und Dienstleistungen birgt dies für Unternehmen eine Vielzahl an Herausforderungen und Unwägbarkeiten, die im Zuge der Erhebung der entsprechenden Informationen auftreten können. Der Vortrag beleuchtet die wesentlichen Elemente der Treibhausgasberechnungen, potenzielle Schwierigkeiten sowie Berechnungsstandards.
2. Vormittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
12:00 - 12:45
Informationsbegrenzung in der Lieferkette – Implikationen des künftigen LSME Standards
Der CSRD-Informations-Cap für große berichtspflichtige Unternehmen wird die Berichtspraxis in der Lieferkette prägen. Hier soll Praktikern das Verständnis der Implikationen des LSME-Standards (Standard für listed small and medium-sized entities, d.h. für börsennotierte KMU) für die großen berichtspflichtigen Unternehmen verdeutlicht werden. Die CSRD sieht nämlich eine Begrenzung (Cap) der Informationseinholungspflichten für die großen Berichterstatter auf Basis des LSME-Standards vor.
Gemeinsames Mittagessen
14:00 - 14:45
Sustainability Reporting and Steering – praktische Herausforderungen am Beispiel der SAP SE
Steuerung und Berichterstattung im Nachhaltigkeitsumfeld rücken immer stärker in den Fokus und stellen nicht nur kleinere Unternehmen, sondern auch Global Player wie SAP vor neue Herausforderungen. Dazu gehören nicht nur ein erheblich erweiterter Umfang an neuen Regularien, sondern auch vermehrt Fragestellungen nach der Ausrichtung der Unternehmensstrategie. Der Finanzbereich nimmt hier eine besondere Bedeutung ein, denn dieser bringt vieles mit, woran es in dem Umfeld der nichtfinanziellen Berichterstattung und Steuerung bisher fehlt: klare Guidance zur Umsetzung der neuen Regularien, saubere Prozesse zur KPI-Ermittlung und dazugehörige Governance. Der Vortrag soll einen Einblick in die jüngsten Entwicklungen im Sustainability Reporting der SAP SE geben.
14:45 - 15:15
Herausforderungen an die Berichterstattung zum ESRS S1-10: Angemessene Löhne bei einem global agierenden Private Equity Unternehmen
Der Vortrag beleuchtet die Herausforderungen im Private-Equity-Sektor an die Berichterstattung zum ESRS S1-10: Angemessene Löhne der eigenen Belegschaft bei einem global agierenden Private Equity Unternehmen. Im Rahmen des Vortrags werden Ansätze zur vergleichenden Analyse der Löhne in Niedriglohnländern aufgezeigt und diskutiert.
1. Nachmittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
15:45 - 16:15
Vorbereitung der Berichtspflichten im Rahmen der CSRD – wesentliche Phasen und Herausforderungen einer konzernweiten Analyse und Implementierung
Im Zuge einer gezielten Vorbereitung gilt es vorrangig, die Compliance mit europäischen und nationalen Vorgaben an die nachhaltige / integrierte Berichterstattung sicherzustellen. Zusätzlich ist aber auch inhaltlich die Stärkung der Position des Unternehmens durch eine Nachhaltigkeitsstrategie ein zentraler Fokusbereich, ebenso die Attraktivität des Unternehmens betreffend den Kapitalmarkt und die Wahrnehmung wesentlicher Stakeholder, von Kunden bis zu bestehenden und künftigen Arbeitnehmer:innen. Der Vortrag beleuchtet organisatorische und fachliche Lösungswege sowie Aspekte des Kultur- und Wertewandels.
16:15 - 16:45
Annäherung an die Nachhaltigkeitsberichterstattung aus der Sicht eines KMU
Mit drei Standorten in Deutschland ist die Speira Recycling Services Germany GmbH mit Sitz in Grevenbroich seit April 2023 eine Business Unit der Speira-Gruppe. Hervorgegangen aus der Real Alloy Germany GmbH ist das Unternehmen mit 470 Mitarbeitern ein eher mittelständisch geprägter Recycler von Aluminium- und Magnesiumschrotten, mit sehr schlanken Verwaltungsstrukturen. Das von uns recyclete Metall geht als nachhaltiger Rohstoff vorwiegend in die Automobil- und Verpackungsindustrie. Diese Kunden sind es auch, die als multinationale Großunternehmen seit einigen Jahren stetig wachsende Erwartungen hinsichtlich Nachhaltigkeit und zugehörige Berichterstattung an uns richten. Dank bestehender Zertifizierung nach ISO 14001, 45001 und 50001 war eine solide Datenlage im HSE-Bereich gegeben. Weitergehende Anforderungen erwuchsen aus einem brancheninternen Nachhaltigkeitsstandard und aus der durch Kunden getriggerten Berichterstattung an Ecovadis, CDP, u.ä. Der Themenkreis wurde auf die vollständige Nachhaltigkeitsthematik aufgestockt, einhergehend mit einer Ausweitung des Betrachtungshorizonts deutlich über die eigene Produktion hinaus. Diese teils rasante Entwicklung wurde beschleunigt durch die neue Zugehörigkeit zu einer großen Unternehmensgruppe, mit der Übergangsfristen für die Berichterstattungsanforderungen nach LkSG oder CSRD im Grunde abgeschnitten wurden. Dieser Weg und der aktuelle Stand zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen näher vorgestellt werden.
16:45 - 17:15
Berichterstattung nach ESRS E5
Der Vortrag befasst sich mit der Berichterstattung nach ESRS E5 anhand zweier konkreter Beispiele: Zum einen der Behandlung eines konkreten Circular Economy-Projekts in internationalen Lieferketten. Zum anderen eines Product-as-a-Service-Beispiels in einer als nicht-„grün“ eingestuften Branche. Zudem werden grundsätzliche Schwierigkeiten im internationalen Konzern diskutiert.
2. Nachmittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
17:30 - 18:00
Transformationsprozess und Anwendungsfragen bei der CSRD-Implementierung – Ein Praxis-Einblick der KWS SAAT SE & Co. KGaA
Welche Herausforderungen gibt es auf dem Weg der CSRD-Umsetzung in der Praxis?
Im Rahmen der CSRD-Implementierung sind viele Unternehmen überfordert mit der Vielzahl an Berichtsanforderungen und dem daraus resultierenden Aufbau eines gezielten KPI- und Datenmanagements. Die Umsetzung der CSRD-Anforderungen hat ebenfalls Einfluss auf die Struktur der Nachhaltigkeitsberichterstattung und die zukünftige Kommunikation mit Investoren und dem Kapitalmarkt. Um eine transparente und glaubwürdige Kommunikation aufzubauen sowie die regulatorischen Anforderungen in die Organisation zu tragen, ist zusätzlich eine Verbindung der Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie im Kontext der CSRD notwendig. Der Vortrag diskutiert diese Anwendungsfragen und stellt den Transformationsprozess der KWS SAAT SE & Co. KGaA vor. Dabei wird speziell auf die Erkenntnisse eines CSRD-konformen KPI- und Datenmanagements eingegangen sowie ein Fokus auf ESRS E1 und ESRS E3 gesetzt.

18:00 - 18:30
Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht: Die Umsetzung von Konzepten und Prinzipien nach ESRS 1
Die Berichterstattung über Nachhaltigkeit wird für Unternehmen zunehmend bedeutsam, da immer mehr Investoren und Verbraucher Nachhaltigkeitsinformationen in ihre Entscheidungen einbeziehen. Die Anforderungen und Erwartungen der interessierten Parteien können Unternehmen durch die Berichterstattung nach ESRS 1 erfüllen, wodurch das Vertrauen in ihre Nachhaltigkeitsleistung und -praktiken gestärkt wird. In diesem Vortrag wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht behandelt und es wird erläutert, wie Unternehmen ausgewählte Konzepte und Prinzipien nach ESRS 1 umsetzen können, um eine aussagekräftige Berichterstattung zu gewährleisten. Dabei werden nicht nur Best Practices und aktuelle Herausforderungen behandelt, sondern auch die Relevanz des Standards für die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung beleuchtet.

3. Kongresstag
Ab 07:30
Eintreffen, Kaffee, Tee und Jour-Plunder
08:00 - 08:45
Aktuelle ESRS-Spezialfragen
In diesem Vortrag thematisiere ich ein Thema, das zum Zeitpunkt der Tagung auf der Agenda des EFRAG SRB steht und kontrovers diskutiert wird. Ich gebe Einblicke in die Diskussionen, erläutere Hintergründe und „the direction of travel“.
08:45 - 09:30
Angabepflichten nach ESRS E1: Leistungskennzahlen zu Klimaschutzzielen und Treibhausgasemissionen
ESRS E1 weist aufgrund der hohen politischen Priorisierung des Themenbereichs „Klimawandel“ einen besonderen Stellenwert in den themenbezogenen Standards auf. Angaben zu Treibhausgasemissionen sind bereits vor Umsetzung der ESRS weit verbreitet in der Berichterstattung von Unternehmen. Die von ESRS 1 geforderten Angaben gehen aber deutlich über die bisherige Berichtspraxis hinaus. Die umfangreichen Berichtspflichten nach ESRS 1 zu Klimaschutzzielen und Treibhausgasemissionen sind Gegenstand dieses Vortrags, insb. mit Blick auf die Berichterstattung über Emissionspfade, angewendete Methodiken oder Minderungsfaktoren und Dekarbonisierungshebel.
1. Vormittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
10:00 - 10:45
Angabepflichten nach ESRS E1: Leistungskennzahlen zu Energieverbrauch und Energiemix
ESRS E1-5 verlangt Informationen zum Energieverbrauch und zum Energiemix, um ein Verständnis für den Gesamtenergieverbrauch, die Energieeffizienz, Aktivitäten in den Bereichen Kohle, Öl und Gas und den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergiemix zu vermitteln. Dieser Vortrag thematisiert die Herausforderungen der Berichtsanforderungen zum Energieverbrauch und zum Energiemix, insb. bei der Ermittlung und Aufsplittung des Gesamtenergieverbrauchs oder dem Ausweis von Energieintensitäten.
10:45 - 11:30
EU-Taxonomie – Einzelfragen zu Minimum Social Safeguards
Die EU sieht in der EU-Taxonomie Verordnung ein wichtiges Instrument um die Kapitalströme für den nachhaltigen Wandel in die richtigen Wege zu lenken. Auch nach zwei Jahren der Anwendung gibt es noch viele Einzelfragen, die in der Praxis ausgelegt werden müssen. Auf dem Weg zur konformen Wirtschaftsaktivität steht nach Erfüllung der technischen Bewertungskriterien und DNSH-Regelungen am Ende die Notwendigkeit zur Einhaltung von Minimum Safeguards. In der Praxis gibt es noch viele offene Fragen zur Auslegung und Umsetzung dieser letzten Hürde zur Konformität. Der Vortrag wirft einen näheren Blick auf Einzelfragen bei der Umsetzung der Anforderungen und den damit verbunden Auslegungsspielräumen.

2. Vormittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
11:45 - 12:45
Angabepflichten nach ESRS E1: Transitionsplan für den Klimaschutz
Die Corporate Sustainability Reporting Directive erfordert von Unternehmen darzustellen, wie ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft, der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C und dem Klimaneutralitätsziel der Europäischen Union vereinbar sind. Diese Anforderung wird im European Sustainability Reporting Standard (ESRS) E1 – Klimawandel über Angabepflichten zu einem Transitionsplan (engl. „transition plan“) aufgegriffen. In dieser Vortragseinheit erhalten Sie einen Einblick, welche Berichtselemente ESRS E1 für Transitionpläne vorsieht und wie diese im Detail erhoben und dargestellt werden sollen.
Gemeinsames Mittagessen
14:00 - 15:00
Taxonomie-VO: Auslegungen der EU zur Offenlegung gem. Art. 8
Mit der Taxonomie-VO wurden von der EU erstmals Regelungen erlassen, die eine Erfassung und Klassifizierung von taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftsaktivitäten ermöglichen. Diese umfassen gem. Art. 8 Kennzahlen, die sozusagen den „grünen“, nachhaltigen Anteil an den Umsatzerlösen, Investitionen und betrieblichen Aufwendungen eines Unternehmens aufzeigen sollen. Da es sich bei der Taxonomie-VO um eine relativ neue Vorgabe handelt, gibt es zahlreiche Interpretationsfragen. Diese versucht die EU laufend durch FAQs zu beantworten. Im Vortrag wird zuerst auf allgemeine Offenlegungsfragen eingegangen und in weiterer Folge auf solche im Zusammenhang mit den drei o. a. KPIs.

15:00 - 15:45
Taking stock: the quest to establish the impact perspective in corporate reporting & the need for global standards on impact reporting
GRI has been advocating for introducing the reporting on the impacts of business activities as necessary perspective on equal footing with financial reporting for more than 25 years. With 10,000+ large businesses globally relying on the GRI Standards and the wholesale adoption of the impact perspective as promoted by GRI in the ESRS major milestones have been reached. This presentation will cover the need for a global impact reporting standard in a quickly changing corporate reporting landscape and the relation between the GRI’s GSSB work and the work of the IFRS’s ISSB and EFRAG’s SRB.
Nachmittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
16:15 - 17:00
Vom Nachhaltigkeitsbericht zur integrierten Geschäftsberichterstattung: Ein Beispiel aus der Praxis der Bechtle AG
Die Integration finanzieller und nicht finanzieller Berichterstattung stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Zwei bisher getrennte Systeme müssen nun zusammengedacht und gesteuert werden. Dabei geht es nicht nur um die Erhebung, Validierung und Berichterstattung von Kennzahlen oder Zielsetzungen und Maßnahmen, sondern auch um die Einbindung nichtfinanzieller Aspekte in die Unternehmensstrategie. Eine weitere Herausforderung stellen unterschiedliche Vorgaben und Rahmenwerke dar, nach deren Logik sowohl die finanziell geprägten Geschäftsberichte als auch Nachhaltigkeitsberichte strukturiert sind. Spätestens mit der Berichterstattung nach der CSRD und den dafür entwickelten ESRS-Standards sieht die EU eine Integration der finanziellen und nichtfinanziellen Inhalte in einem Bericht vor. So bleibt den betroffenen Unternehmen nicht mehr viel Zeit, diese in Angriff zu nehmen. Auch der Finanzmarkt orientiert sich verstärkt an ESG-Kriterien; so eröffnet die integrierte Berichterstattung auch Analyst:innen, Investor:innen oder Aktionär:innen eine weitere Option, Unternehmen und Vermögenswerte zu bewerten. In diesem Vortrag wird anhand des Beispiels der Bechtle AG aufgezeigt, wie das Unternehmen die integrierte Berichterstattung umgesetzt hat und thematisiert Herausforderungen sowie Stolpersteine.
17:00 - 18:00
Need for Guidance – Welche Anleitungen und Hilfestellungen gibt es seitens der EU-Kommission und EFRAG bei der Umsetzung der ESRS?
Die EFRAG hat am 21.03. von Kommissarin McGuinness den klaren Auftrag bekommen, Umsetzungshilfen in Bezug auf das Set 1 für Betriebe zu erstellen und somit einen stärkeren Fokus auf die Implementierung des Set 1 zu legen. Es soll für die Bereiche doppelte Wesentlichkeit, Lieferkette und Datengenerierung praktische Hilfestellungen geben, die über eine reine FAQ-Fragensammlung hinausgehen. Der Vortrag bietet einen Überblick zu den verschiedenen „Guidance“-Dokumenten sowie internationale Best Practice-Beispiele zu den genannten Themen.