Die vorliegende Tagung widmet sich zwei Tage lang der Wesentlichkeitsanalyse nach European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die einzelnen Vorträge sind thematisch eng abgegrenzt, wodurch die Vortragenden inhaltlich in die Tiefe gehen können. Im Gegensatz zu vielen anderen Seminaren und Schulungen konzentrieren wir uns somit auf Details und Spezialfragen. Somit ist dieser Kongress ideal für Praktiker, welche gerade dabei sind, die ESRS in ihren Konzernen umzusetzen. 13 hochkarätige Vortragende sorgen darüber hinaus für eine Vielfalt an Schwerpunkten, Perspektiven und Meinungen – von Auslegungs- und Anwendungsfragen, der geplanten Implementation Guidance u.v.m. über die Prüfung bis hin zur „Bilanzpolitik“ in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS. Die Vortragenden sind Spezialisten, welche von der EFRAG, von DAX-Konzernen, von renommierten Universitäten, KPMG, PwC und anderen Unternehmen stammen. Die Gäste der Tagungen der von Prof. Dr. Dieter Christian betriebenen Akademie3 sind hochkarätig, wodurch sich auch im Rahmen der Pausen sowie der gemeinsamen Mittagessen zahlreiche Möglichkeiten bieten, sich untereinander und mit den Vortragenden informell auszutauschen. Im Laufe des zweiten Kongresstages findet auch eine Podiumsdiskussion statt, bei der ausschließlich Fragen aus dem Publikum aufgegriffen und von einer Expertenrunde diskutiert werden. Lassen Sie sich diese zweitägige Weiterbildung nicht entgehen. Sollten Sie terminlich verhindert sein, so kann auch die Videoaufzeichnung der Fachtagung separat erworben werden. Im Falle der Teilnahme in Wien ist die Videoaufzeichnung im Preis inkludiert.
1. Kongresstag
07:45
Empfang, Registrierung, Begrüßungskaffee und Jour-Plunder
08:15
Die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts gemäß dem International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000
Kai-Uwe Marten
09:45
1. Vormittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
10:00
Prüfung der Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS
Sibel Yanak
10:45
2. Vormittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
11:15
Prüfung der unternehmensspezifischen Angaben der Nachhaltigkeitserklärung – Auswahlprozess, Darstellung und Dokumentation
Stefan Müller
12:00
Prüfung der Einbeziehung von Auswirkungen und damit der Sichtweise der Stakeholder
Stefan Müller
13:00
Gemeinsames Mittagessen
14:15
Erweiterung des Tätigkeitsprofils von Prüfungsausschüssen und Aufsichtsräten durch die CSRD
Georg Lanfermann
15:00
1. Nachmittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
15:15
Bedeutung des IKS zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts im Rahmen dessen Prüfung mit begrenzter Sicherheit
Bahar Fischer
16:15
2. Nachmittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
16:45
Die Prüfung von sozialen Angaben in der Wertschöpfungskette – Herausforderungen der ESRS S2-S4
Carmen Auer
17:45
Ende des 1. Kongresstages
2. Kongresstag
07:45
Empfang, Registrierung, Begrüßungskaffee und Jour-Plunder
08:15
Prüfung der Berichterstattung nach ESRS E1
Stefan Müller
09:30
1. Vormittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
09:45
Neuerungen zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch geänderte bzw. neue internationale Vorgaben: Art 34 Bilanz-RL und ISSA 5000
Werner Gedlicka
12:00
2. Vormittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
12:30
Prüfung und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung aus Sicht der Arbeitnehmer:innenvertretung – worauf ist zu achten?
Alice Niklas
13:15
Gemeinsames Mittagessen
14:30
Prüfung der Berücksichtigung der Sorgfaltspflichten – Kombination unterschiedlicher Regulierungen
Stefan Müller
15:45
Prüfung der Einschätzungsspielräume im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung – wie weit ist Bilanzpolitik zulässig?
Stefan Müller
16:15
Nachmittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
16:45
Erkenntnisse aus der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten – eine praxisorientierte Analyse von konkreten Fallbeispielen
Florian Keil
17:30
Die Erwartungslücke im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. CSRD
Josef Baumüller
18:15
Ende des 2. Kongresstages
3. Kongresstag
07:45
Empfang, Registrierung, Begrüßungskaffee und Jour-Plunder
08:15
Ausgewählte Spezialfragen und Antworten aus der CSRD-Umsetzung und der zukünftigen Prüfung der CSRD-Berichterstattung
Ullrich Hartmann
09:45
Strategische Planung zur Sicherstellung der Prüffähigkeit im ESRS-Reporting
Tanja Daumann
10:30
1. Vormittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
11:00
Ausgestaltung der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten im Lichte empirischer Forschungsergebnisse
Reiner Quick
12:30
Gemeinsames Mittagessen
13:45
Die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts in der Praxis – Welche Synergien ergeben sich?
Catharina Ahmadi
15:00
1. Nachmittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
15:30
Prüfung und prüfsichere Implementierung der ESRS-Berichterstattung – Handhabung von Detailfragen und deren praktische Anwendung
Andreas Schruth
Kathrin Proprentner
Crowe
17:00
2. Nachmittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
17:15
Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten: Erwartungen einer Umweltschutzorganisation
Jakob Mayr
18:00
Ende der Fachtagung
Termine & Anmeldung
Wählen Sie zwischen einer physischen Teilnahme, einer Online-Live-Teilnahme und einer Videoaufzeichnung!
Teilnahme in Wien
Mo, 23.09. bis Mi, 25.09.2024
Hotel InterContinental Wien
Johannesgasse 28
1030 Wien
Videoaufzeichnung
Bestimmen Sie selbst, wann Sie sich die Vortragsvideos ansehen und drücken Sie einfach auf „Pause“, wenn das Telefon läutet! Auch ein wiederholtes Ansehen ist möglich.
Online-Live-Teilnahme
Mo, 23.09. bis Mi, 25.09.2024
Nehmen Sie an dieser Tagung online-live teil und erleben Sie die spannenden Vorträge dort, wo Sie sich gerade befinden.
Folgen Sie dieser Tagungsreihe auf LinkedIn
Agenda
Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten nach ESRS
1. Kongresstag
Ab 07:45
Empfang, Registrierung, Begrüßungskaffee und Jour-Plunder
08:15 - 09:45
Die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts gemäß dem International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000
Die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen durch einen unabhängigen Dritten trägt zur Erhöhung der Verlässlichkeit dieser Informationen bei. Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat erstmals einen eigenständigen Standardentwurf zur Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen bzw. -berichten veröffentlicht. Professor Dr. Kai-Uwe Marten wird im Rahmen seiner Präsentation die wesentlichen Bestandteile dieses Entwurfes vorstellen und erläutern. Dabei geht der Vortragende auf die Grundlagen, die Anforderungen und die Erläuterungen des ISSA 5000 ein, die sich im Wesentlichen an dem prüferischen Vorgehen im Rahmen der Prüfung eines Nachhaltigkeitsberichtes orientieren. Ein besonderer Fokus wird dabei u.a. auf die risikoorientierten Prüfungshandlungen i.S.d. ISSA 5000 gelegt. Den Abschluss des Vortrages bilden Ausführungen zum weiteren Vorgehen des IAASB bis zur voraussichtlichen Verabschiedung des ISSA 5000 im September 2024.
1. Vormittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
10:00 - 10:45
Prüfung der Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS
Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden Nachhaltigkeitsberichte prüfungspflichtig. Diese Prüfung erfolgt zunächst mit einer begrenzten Sicherheit (limited assurance). Die Wesentlichkeitsanalyse gem. ESRS ist nicht nur herausfordernd, sondern bildet auch die Grundlage der Berichterstattung. Aus diesem Grund spielt sie auch bei der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung eine zentrale Rolle. Dieser Vortrag greift das prüferische Vorgehen bei der Prüfung der Wesentlichkeitsanalyse gem. ESRS auf.
2. Vormittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
11:15 - 12:00
Prüfung der unternehmensspezifischen Angaben der Nachhaltigkeitserklärung – Auswahlprozess, Darstellung und Dokumentation
Nach der CSRD und ESRS 1.11 haben Unternehmen im Rahmen der Nachhaltigkeitserklärung gegebenenfalls unternehmensspezifische Angaben aufzunehmen, die sich nicht aus den Themenstandards ergeben. Zudem bestehen Phase-In-Regelungen, die dies gerade in den Anfangsjahren noch einmal besonders herausfordernd machen. Um eine Prüffähigkeit zu erlangen, sind die dabei zu treffenden Entscheidungen des Unternehmens zu dokumentieren. Daher sind sowohl die Auswahlprozesse als auch die Darstellungsentscheidungsprozesse zu erarbeiten und zu beschreiben sowie deren Anwendung zu dokumentieren. Ziel muss es sein, in der Nachhaltigkeitsberichterstattung die wirklich relevanten Informationen zu verankern, statt einen kaum sinnvoll zu überblickenden Datenfriedhof entstehen zu lassen. Dabei stehen sowohl die Beachtung der Wesentlichkeit für die Berichterstellung als auch die Möglichkeit zur zielgerichteten Auswertung im Mittelpunkt. Allerdings ist die Frage der Notwendigkeit einer Ergänzung um unternehmensspezifische Angaben naturgemäß mit erheblichen Einschätzungsspielräumen verbunden, die zu Konflikten insbesondere mit Prüfern führen werden. Ziel muss es sein, diese Konflikte möglichst klein zu halten, was u.a. durch eine gute Dokumentation der Entscheidungen gelingen kann. In dem Vortrag sollen diese speziellen Herausforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung aus der Perspektive einer bestmöglichen Vorbereitung für die notwendige Prüfung in diesem speziellen Bereich der ESRS diskutiert werden.
12.00 - 13:00
Prüfung der Einbeziehung von Auswirkungen und damit der Sichtweise der Stakeholder
Eine der wesentlichen Neuerungen der Nachhaltigkeitserklärung nach der CSRD ist die nötige Einbeziehung der Auswirkungen des unternehmerischen Handelns über die gesamte Wertschöpfungskette. Für die Ermittlung der Auswirkungen ist – anders als bei den Risiken und Chancen, bei denen auf die finanzielle Wesentlichkeit abzustellen ist – die Perspektive der weiteren Stakeholder einzubeziehen. Daher muss bei der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung ein gewisser Dialog mit den – relevanten – Stakeholdern gesucht und für die Prüfung dokumentiert werden, um eine Vorstellung von deren, ggf. nur als solche empfundenen Auswirkungen zu erlangen. Die Prüfung verlangt überdies die systematische Behandlung der Auswirkungen im Berichterstattungs- und im Ergebnis auch im Steuerungs- und Überwachungsprozess, was die Integration in bestehende Risikomanagementsysteme bedingt. Zudem bestehen bei der Berichterstattung der Auswirkungen Einschätzungsspielräume und Wahlrechte, die ebenfalls Gegenstand der Prüfung sind. Im Vortrag werden diese speziellen Aspekte aufgegriffen, diskutiert und konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet.
Gemeinsames Mittagessen
14:15 - 15:00
Erweiterung des Tätigkeitsprofils von Prüfungsausschüssen und Aufsichtsräten durch die CSRD
Die CSRD erfordert nationale gesellschaftsrechtliche Anpassungen, bei denen auch Prüfungsausschüssen bzw. Aufsichtsräten neue Aufgaben mit Blick auf die Überwachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und deren Prüfung zugewiesen werden. Der Vortrag beleuchtet die neuen Aufgabestellungen und deren Implikationen für die Abschlussprüfung.
1. Nachmittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
15:15 - 16:15
Bedeutung des IKS zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts im Rahmen dessen Prüfung mit begrenzter Sicherheit
Jedes Unternehmen muss ausreichende interne Kontrollen (IKS) implementieren und anwenden, um die Erstellung eines fehlerfreien Nachhaltigkeitsberichts zu ermöglichen. Diese Anforderung ist unabhängig von der zu erlangenden Sicherheit bei der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts. Das IKS kann je nach Größe und Komplexität des Unternehmens unterschiedlich stark formalisiert sein. Bestandteil des Aufstellungsprozesses ist z.B. auch der Prozess zur Festlegung der Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts. Die Gewinnung eines Verständnisses des für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts relevanten IKS ist eine grundlegende Voraussetzung für dessen Prüfung.
2. Nachmittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
16:45 - 17:45
Die Prüfung von sozialen Angaben in der Wertschöpfungskette – Herausforderungen der ESRS S2-S4
Die ESRS S2 bis S4 verlangen bei Wesentlichkeit Angaben zu (vor allem menschenrechtlichen) Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette. Auch wenn im ersten Schritt keine konkreten Datenpunkte verlangt sind, so stehen Unternehmen durch komplexe Wertschöpfungsketten oft vor Herausforderungen bei der Informationsbeschaffung – und so auch die Prüfungsgesellschaften.
2. Kongresstag
Ab 07:45
Empfang, Registrierung, Begrüßungskaffee und Jour-Plunder
08:15 - 09:30
Prüfung der Berichterstattung nach ESRS E1
Nach der CSRD gibt es die Pflicht der Prüfung mit begrenzter Sicherheit der Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht. Insbesondere der Klimastandard ESRS E1 wird von vielen Unternehmen berichtet werden müssen, da dessen Wesentlichkeit zumeist vorliegen wird. Dies wird Unternehmen vor besondere Herausforderungen stellen, da sowohl die beschreibenden als auch die quantitativen Informationen ein umfassendes internes Berichtssystem erfordern. Im Rahmen dieses Vortrags wird herausgearbeitet, welche Besonderheiten bei der Erstellung und der Prüfung der Berichterstattung nach ESRS E1 zu beachten sind.
1. Vormittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
09:45 - 12:00
Neuerungen zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch geänderte bzw. neue internationale Vorgaben: Art 34 Bilanz-RL und ISSA 5000
Der Vortrag konzentriert sich insbesondere auf die folgenden Schwerpunkte:
- Aktuelle und künftige Anforderungen zu einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit
- Praktisches Vorgehen bei der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten nach aktuellen Standards
- Änderungen zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten nach neuen Standards/Vorschriften
- Artikel 34 Bilanz-Richtlinie
- ISSA 5000
- Deep-Dives zu einzelnen Änderungen (z.B. Wesentlichkeitsanalyse und ESEF-Tagging)
2. Vormittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
12:30 - 13:15
Prüfung und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung aus Sicht der Arbeitnehmer:innenvertretung – worauf ist zu achten?
Gemäß NaDiVeG wurde die nichtfinanzielle Erklärung nur einer Existenzprüfung durch den/die Abschlussprüfer:in unterzogen. Mit der CSRD wurde nun die verpflichtende Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte eingeführt – in den ersten Jahren erfolgt die Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance). In den Folgejahren ist geplant, das Prüfungslevel auf hinreichende Sicherheit (reasonable assurance) zu heben. Dies entspricht dem Prüfungslevel der Finanzberichterstattung.
Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte gewährleistet den notwendigen Mehrwert für alle Stakeholder:innen (va Betriebsrat und Arbeitnehmervertreter:innen) und trägt entscheidend zur Qualitätsentwicklung der Berichterstattung bei. Arbeitnehmervertreter:innen können sich mit ihrer Expertise über die Beschäftigten proaktiv in den Prozess einbringen und strategische Fragen zur „Nachhaltigkeits-Governance“ im Unternehmen sowie zur Verankerung der Nachhaltigkeitsstrategie aufwerfen. Dies mit besonderem Fokus auf das Reporting und die Festlegung sozialer Zielsetzungen (z.B. Aus- und Weiterbildung fördern, Diversität). Dieser verstärkte Austausch zwischen Betriebsrat und Vorstand bzw. Aufsichtsrat wird die qualitative Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsreportings fördern.
Gemeinsames Mittagessen
14:30 - 15:45
Prüfung der Berücksichtigung der Sorgfaltspflichten – Kombination unterschiedlicher Regulierungen
Der Ausgangspunkt der Umsetzung der Nachhaltigkeitserklärung ist die Auseinandersetzung mit den unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Dies wird in ESRS 1, Rz. 58 ff. beschrieben. Allerdings gibt es hier eine Verbindung zu der bislang noch ausstehenden finalen Regulierung mit der Sorgfaltspflichtenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)), auf die auch etwa im Entwurf der Anwendungshinweise zur Wesentlichkeitsanalyse der EFRAG verwiesen wird. Auch die Taxomonie-Verordnung sieht die Sorgfaltspflichten im Rahmen der Sicherstellung des Mindestschutzes bei der Feststellung der Taxonomiekonformität als entscheidend an. Daher ist die prüfungssichere Ausgestaltung der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten noch mit vielen Herausforderungen verbunden. In dem Vortrag sollen aufbauend auf den Grundsachverhalten der nötigen Einbeziehung der Sorgfaltspflichten der kontinuierliche Prozess, der in den verschiedenen Regulierungen verlangt wird, vorgestellt und deren prüfungssichere Umsetzung aus dem Blickwinkel der Erstellung sowie der Prüfung diskutiert werden.
15:45 - 16:15
Prüfung der Einschätzungsspielräume im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung – wie weit ist Bilanzpolitik zulässig?
Die Einschätzung der Wesentlichkeit ist das zentrale Thema, um in der Nachhaltigkeitsberichterstattung die wirklich relevanten Informationen zu verankern, statt eines kaum sinnvoll zu überblickenden Datenfriedhofs. Dabei stehen sowohl die Beachtung der Wirtschaftlichkeit für die Berichterstellung als auch die Möglichkeit zur zielgerichteten Auswertung im Mittelpunkt. Allerdings ist die Wesentlichkeit naturgemäß mit erheblichen Einschätzungsspielräumen verbunden, die zu Konflikten zwischen Mandanten und Prüfern führen werden. Zentral ist insbesondere auch mit Blick auf Unternehmen, die bislang in der Rechnungslegungswelt von UGB und HGB beheimatet sind, die Frage nach der Gestaltbarkeit der Abbildung zu klären. In dem Vortrag soll diskutiert werden, ob und unter welchen Bedingungen eine Gestaltung im Sinne einer Bilanzpolitik möglich und sinnvoll ist, und wie die rechtskonforme Ausgestaltung durchzusetzen ist.
Nachmittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
16:45 - 17:30
Erkenntnisse aus der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten – eine praxisorientierte Analyse von konkreten Fallbeispielen
Der Vortrag beleuchtet die komplexen Herausforderungen, denen Prüfer und Ersteller von Nachhaltigkeitsberichten gegenüberstehen. Anhand konkreter Praxisfälle aus der Prüfungslandschaft werden spezifische Situationen und ihre Lösungsansätze präsentiert. Der Fokus liegt dabei auf der Identifizierung von bewährten Methoden zur Überprüfung der Nachhaltigkeitsangaben. Zudem werden die strategischen Überlegungen von Berichterstellern hervorgehoben, um den Teilnehmern einen ganzheitlichen Einblick in die Prüfungsdynamik zu vermitteln. Der Vortrag bietet somit eine praxisnahe Auseinandersetzung mit den Anforderungen und Lösungsansätzen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichtprüfung.
17:30 - 18:15
Die Erwartungslücke im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. CSRD
Das Problem der „Erwartungslücke“ – also dass die Erwartung bezüglich der Leistungen eines Prüfers mitunter von dessen tatsächlichem (gesetzlichen) Auftrag abweichen – gilt als eines der anhaltendsten im Berufsfeld. Es beruht im Kern auf Kommunikations-, Konzeptions- und Verständnisproblemen und ist für alle in eine Prüfung involvierten Seiten nachteilig: Die Berichtsadressaten werden ebenso mit Risiken konfrontiert, wie dies für die beauftragten Prüfer gilt. Und auch der Gesetzgeber sieht sich der Konsequenz eines möglichen „Normenversagens“ gegenüber. Dieser Vortrag umreißt das Problem und den aktuellen Forschungsstand zum Thema der Erwartungslücke in der externen Prüfung von Rechnungslegungsinformationen – und überträgt die bisherigen Erkenntnisse auf den Rahmen der neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD. Augenmerk liegt dabei auf dem Aufzeigen von möglichen Lösungsstrategien, um das dargelegte Problem zu mildern.
3. Kongresstag
Ab 07:45
Empfang, Registrierung, Begrüßungskaffee und Jour-Plunder
08:15 - 09:45
Ausgewählte Spezialfragen und Antworten aus der CSRD-Umsetzung und der zukünftigen Prüfung der CSRD-Berichterstattung
Die gesamte Sustainable Finance-Regulierung ist durch ein hohes Maß an Interpretationsbedürftigkeit gekennzeichnet. Auch bei der Umsetzung der CSRD stellen sich viele Interpretationsfragen bereits zu grundlegenden Themen wie Doppelte Wesentlichkeit, Konsolidierungskreis oder auch des Institutsbegriffs. In diesem Vortrag stellt der Referent den aktuellen Stand der zentralen Fragen und Antworten vor. Zudem geht der Referent auf ausgewählte Bereiche der Prüfung der CSRD-Berichte ab 2025 ein. Dabei wird es auch Einblicke geben, wie diese Prüfungen zeitlich, inhaltlich und ressourcentechnisch geplant werden.
09:45 - 10:30
Strategische Planung zur Sicherstellung der Prüffähigkeit im ESRS-Reporting
Um effektive Prüffähigkeit im Unternehmen zu implementieren, bedarf es einer Vielzahl an Maßnahmen. Der Fokus liegt auf der Entwicklung spezifischer Komponenten, die für das Reporting wesentlich sind. Darunter fallen geeignete Governance-Strukturen, die Optimierung von Prozessen mit der Etablierung bzw. Implementierung einer entsprechenden Infrastruktur, aber auch die Entwicklung von entsprechenden Guidelines und Policies. Am Beispiel der Vienna Insurance Group werde ich praxisnah einen Einblick in die zahlreichen Anforderungen geben und mögliche Lösungsansätze aufzeigen.
Vormittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
11:00 - 12:30
Ausgestaltung der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten im Lichte empirischer Forschungsergebnisse
Der Vortrag befasst sich schwerpunktmäßig mit den Ausgestaltungsmöglichkeiten der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten und bewertet diese. Hierzu werden auch die einschlägigen weltweiten Forschungsbefunde herangezogen. Zum einen geht es um die Frage, ob die Prüfung Nutzen stiftet. Zum anderen wird diskutiert, wer am besten für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten geeignet ist, Wirtschaftsprüfer oder alternative Prüfungsdienstleister. Bei den Wirtschaftsprüfern ist auch zu klären, ob die Prüfung durch den Abschlussprüfer oder durch einen anderen Wirtschaftsprüfer durchzuführen ist. Schließlich soll aufgezeigt werden, ob der angewandte Sicherheitsgrad (beschränkte versus hinreichende Aussagesicherheit) einen Einfluss auf den wahrgenommenen Nutzen der Prüfung hat. Die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten kann ihre Aufgabe nur dann vollumfänglich erfüllen, wenn sich die Adressaten des Prüfungsergebnisses der Zuständigkeiten des Prüfers bewusst sind. Daher soll abschließend darauf eingegangen werden, ob durch die Prüfungspflicht neue Erwartungslücken entstehen.
Gemeinsames Mittagessen
13:45 - 15:00
Die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts in der Praxis – Welche Synergien ergeben sich?
In der praktischen Umsetzung der ESRS-Standards achten Unternehmen zunehmend darauf, bestehende Prozesse im Unternehmen zu harmonisieren. Für die Umsetzung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichtserstattung ergeben sich hieraus Potentiale, Prozesse sowohl aus Sicht der Nachhaltigkeits- als auch aus Sicht der Finanzberichtserstattung zu analysieren und die Schnittmengen zu identifizieren. Für die Implementierung von Nachhaltigkeitsaspekten in die Unternehmensberichtserstattung gilt es demnach, bestehende Strukturen zu nutzen. Entsprechend hat auch aus Sicht des Wirtschaftsprüfers eine Analyse dahingehend zu erfolgen, welche Schnittmengen das Unternehmen vorweist, um hier eine effiziente Prüfung vornehmen zu können und diese Synergien auch bei der Erstellung des Prüfprogramms je Unternehmen zu nutzen.
1. Nachmittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
15:30 - 17:00
Prüfung und prüfsichere Implementierung der ESRS-Berichterstattung – Handhabung von Detailfragen und deren praktische Anwendung
In diesem Vortrag werden ausgewählte Einzelfragestellungen insbesondere aus prüferischer Sicht behandelt. Dabei werden u.a. Aspekte zur IRO-Entwicklung, der Abgrenzung der Wertschöpfungsketten und dem Umgang mit Schätzungen beleuchtet. Aus dem Umweltthema werden Einzelfragen z.B. zur Klimaberichterstattung aufgezeigt. Aus dem Bereich Sozialthemen wird u.a. ein tieferer Blick in das Thema Arbeitssicherheit und Arbeiter in der Lieferkette geworfen. Vervollständigt wird der Vortrag um Einzelfragestellungen hinsichtlich des allgemeinen und detaillierten Prüfvorgehens zu den ESRS. Dabei werden die allgemeinen Anforderungen an eine nachvollziehbare und prüfungsfähige Gestaltung von unternehmensinternen Prozessen und Dokumentationen dargestellt sowie unterschiedliche Prüfungsintensitäten nach geltenden und im Entwurfsstadium befindlichen Prüfungsstandards vermittelt.
Crowe
2. Nachmittagspause mit Getränken und kulinarischen Erfrischungen
17:15 - 18:00
Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten: Erwartungen einer Umweltschutzorganisation
Die CSRD gibt berichtspflichtigen Unternehmen die Gelegenheit, Geschäftsmodelle auf künftige Relevanz und Adäquanz zu prüfen und gegenüber den Stakeholdern den Nachweis anzutreten, dass man als Unternehmen auch in einer sich wandelnden Welt erfolgreich wirtschaften und Verantwortung für die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit übernehmen kann und will.
Das neue Maß an Nachhaltigkeitstransparenz, verbunden mit den neuen technischen Möglichkeiten der „Advanced Analytics“, ermöglicht der kritischen Zivilgesellschaft wie nie zuvor Einblicke in die Ernsthaftigkeit dieser Nachweisführung. Der Vortrag zeigt auf, welche Erwartungen eine Umweltorganisation an Wesentlichkeitsanalyse, Berichtsinhalte und Prüfer hat und welche Handlungsempfehlungen sich daraus ableiten lassen.