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Mo, 21.09. bis Mi, 23.09.2026
Mo, 21.09. bis Mi, 23.09.2026
Mit Überarbeitung 2025/2026 von CSRD und ESRS ist das Dilemma für berichtspflichtige Unternehmen zur Generierung der nötigen Informationen aus der Wertschöpfungskette noch einmal vergrößert worden. Eine Beachtung der Obergrenze an Informationen aus dem EU-Standard für die freiwillige Berichterstattung auf Basis des VSME-ESRS ist zwingend! Dies bedingt noch stärker als bisher die Kenntnis der abfragefähigen Inhalte und der möglichen Ersatzbeschaffungsmöglichkeiten für (nötige) Informationen. Fraglich ist, ob – im engen Rahmen – doch Kooperationsmöglichkeiten mit mittelständischen Partnern zur Steigerung der Qualität der Berichterstattung sinnvoll sein könnten. Am Beispiel besonders herausfordernder Informationsnotwendigkeiten werden diese Aspekte analysierend herausgearbeitet und diskutiert.
OMV’s Übergangsplan umfasst als zentrale Elemente die Analyse der Übereinstimmung der OMV-Klimaziele mit dem Pariser Klimaabkommen, die Identifikation von Dekarbonisierungshebeln sowie die Bewertung der gebundenen (‚locked-in‘) Emissionen im Zusammenhang mit Übergangsrisiken. Zur fundierten Bestimmung dieser Elemente greift die OMV auf eine breite Palette an Szenarien zurück – von IPCC-, IEA- und OECM- bis hin zu eigenen Geschäftsszenarien. Die Berichterstattung wurde von einem „Big Four“-Unternehmen als Best-Practice-Beispiel anerkannt. Auf Basis dieser Szenarien erfolgt eine Analyse der Resilienz des Geschäftsmodells, einschließlich der erwarteten finanziellen (‚anticipated financial effects‘) infolge von Übergangsrisiken. Dieser Vortrag gibt Einblicke in die Analyse der OMV zum Übergangsplan und zu den Übergangsrisiken.
Die Tatsache, dass Klimarisiken häufig unterschätzt werden, hat bereits bei vielen Unternehmen zu hohen Kosten geführt, auch in Österreich. Dennoch scheint sie für Unternehmen aufgrund der betrachteten Zeiträume mitunter bis über das Jahr 2050 hinaus von untergeordneter Bedeutung zu sein. Dies gründet oftmals auf einem krassen Missverständnis über die Natur von Klimarisiken und ebenso dem Umstand, dass das Ausmaß von Klimarisiken für Unternehmen eklatant unterschätzt wird, wie der 6. Sachstandsbericht dazu festhält. Der Vortag gibt einen Einblick darüber, wie robuste Klimarisikoanalysen durchgeführt werden können, wo brauchbare Klimadaten erhältlich sind, wie die Relevanz von Klimagefahren für einen Standort aus den Klimadaten abgeleitet und wie auf dieser Basis Klimarisiken identifiziert und bewertet werden können.
Das Zusammenwirken von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung ist zunehmend Gegenstand tiefergehender Erörterungen in Standardsetzung und Berichtspraxis. Aktuell wird insbesondere über die Angaben zu Anticipated Financial Effects diskutiert. EFRAG und ISSB haben mit Blick auf eine verbesserte Interoperabilität ihre jeweiligen Anforderungen zur quantitativen Berichterstattung stärker verzahnt. Der Vortrag stellt die nach wie vor bestehenden Herausforderungen für die Berichtspraxis dar und zeigt den aktuellen Stand der Diskussion zu möglichen Lösungen auf.
Die EU zielt bei dem verpflichtenden Nachhaltigkeitsbericht auf eine interne Betrachtung und Anpassung von Prozessen, Verfahren und Systemen der Steuerung und Kontrolle ab. Daher wird in der Berichterstattung auch primär auf die internen Abläufe und Vorgaben abgestellt, wie mit Nachhaltigkeit unternehmensintern umgegangen wird und welche Auswirkungen, Risiken und Chancen darin liegen. Allerdings ergeben sich bereits vielfältige Pflichten zur Berücksichtigung und Berichterstattung über Risiken und Chancen im (Konzern-)Jahresabschluss nach IFRS, UGB oder HGB und (Konzern-)Lagebericht nach UGB oder HGB sowie gerade im Umweltbereich gegenüber Behörden auf der Basis von EU-Verordnungen und -Richtlinien. Daher wird in dem Vortrag an konkreten Beispielen von Spezialfällen herausgearbeitet, wie eine integrierte Berichterstattung aussehen kann, wann Verweismöglichkeiten wie genutzt werden dürfen und welche Vorgehensweise sich auch vor dem Hintergrund der zu erfüllenden Stakeholdererwartungen hier anbieten kann.
Nachhaltigkeitsrisiken wirken sich zunehmend auf Unternehmenswerte aus. Doch ab wann wird aus einem Impact Risk ein konkretes Wertminderungsrisiko mit Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung? In meinem Vortrag zeige ich den Zusammenhang zwischen Nachhaltigkeitsberichterstattung und Finanzberichterstattung anhand konkreter Praxisbeispiele auf, in denen ich darstelle, wie Klimarisiken, regulatorische Entwicklungen und Transformationsstrategien zu Wertminderungen führen können. Ziel ist es, Nachhaltigkeits- und Finanzperspektive verständlich und praxisnah miteinander zu verknüpfen.
Schon mit den letzten Überarbeitungen des ESRS E2-Umweltverschmutzung vom Juli 2023 durch die EU-Kommission wurden Beschränkungen der Berichterstattung, etwa im Kontext der Verschmutzungen von Luft, Wasser und Boden in die Norm aufgenommen, sodass nur Emissionen aus Anlagen, die die in der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 festgelegten Grenzwerte überschreiten, angabepflichtig sein sollen. Darüber hinaus wurden in den aktuellen Überarbeitungen fast alle Wahlrechte für Angaben gestrichen. Fraglich ist, wie sich dies mit den Stakeholdererwartungen an eine Berichterstattung deckt und wie Unternehmen mit diesem Dilemma umgehen können. Nur die tiefe Verankerung des Nachhaltigkeitsgedankens im Management und Aufsichtsrat sowie des gesamten Unternehmens inklusive dessen Umfeldbeziehungen wird den Anforderungen an eine notwendige Transformation gerecht und wird vielen Branchen überhaupt erst ermöglichen, die „Licence-to-operate“ in Mitteleuropa zu behalten. Auf dieser Basis werden daher einige spezielle, aber dennoch hochrelevante Aspekte der Berichterstattung diskutiert und konkrete Handlungsmöglichkeiten für den Umgang mit Legalität und Legitimität aufgezeigt.
Der Vortrag zeigt, wie SAP das Thema Kreislaufwirtschaft (ESRS E5) – mit besonderem Fokus auf E-Waste – von der operativen Steuerung, bis hin zur Finanzperspektive ganzheitlich verankert hat. Ausgangspunkt ist ESRS E5: Hier geht es um die systematische Datenerhebung und Transparenz zu Ressourcennutzung und Abfallmengen sowie um Strategien und Ziele zur Reduktion, Wiederverwendung und zum Recycling.
Darauf aufbauend erläutere ich, wie u.a. diese Daten genutzt werden, um die EU‑Taxonomie umzusetzen: Also relevante Kreislaufwirtschafts‑Aktivitäten zu identifizieren, deren Taxonomie‑Konformität zu bewerten und schließlich den Anteil taxonomie‑konformer Umsätze, Investitionen (CapEx) und operativer Aufwendungen (OpEx) im Unternehmen zu messen. So wird deutlich, wie aus Umwelt‑ und Abfalldaten nach ESRS E5 konkrete Steuerungsimpulse für Investitionsentscheidungen, Finanzierung und Kapitalmarktkommunikation entstehen können – und wie sich Kreislaufwirtschaft vom Nachhaltigkeitsthema zu einem möglichen strategischen Geschäfts- und Finanzthema entwickeln kann.
Zu schlecht verständlich, zu ausschweifend und weniger einheitliche Kennzahlen als gedacht – so der häufige Tenor aus der ersten Welle veröffentlichter CSRD-Berichte. Aber wie hat sich das CSRD-Reporting in Jahr 2 entwickelt? Wir geben Einblicke in Trends zu Formaten, Layout und Kennzahlen der im Jahr 2026 veröffentlichten Nachhaltigkeitserklärungen. Dafür schauen wir uns Ergebnisse aus Benchmarking-Studien an, die jeweils einzelne Elemente der Berichterstattung beleuchten und wagen auch einen Ausblick in kommende Perioden der Berichterstattung.
Die Offenlegungsanforderungen des ESRS 2 hinsichtlich der Corporate Governance sind ein Gradmesser für die Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die sonstige Unternehmensberichterstattung und verlangen eine konsistente Darstellung von Verantwortlichkeiten, Steuerungs-, Anreiz- und Überwachungsmechanismen. Der Vortrag zeigt, wie sich die Anforderungen von ESRS-2-Governance so operationalisieren lassen, dass (i) die Governance-Narrative über Berichtsteile hinweg widerspruchsfrei bleiben, (ii) die Nachweise und internen Evidenzen für eine prüferische Durchsicht (Limited Assurance) belastbar aufbereitet werden und (iii) Governance-Informationen trennscharf zwischen Nachhaltigkeitsbericht, Lagebericht, Vergütungsbericht und Corporate-Governance-Berichterstattung abgegrenzt werden. Zu diesem Zweck werden im Rahmen des Vortrags typische Fallstricke, Best-Practice-Ansätze sowie die Ergebnisse von einschlägigen Untersuchungen vorgestellt. Ziel ist es, den Teilnehmenden einen konkreten, prüfungs- und umsetzungsorientierten Handlungsrahmen für die nächste Berichtsrunde zu geben.
Die Offenlegungsanforderungen des ESRS G1 (Unternehmensführung) sind in der Umsetzung weniger eine Frage „richtiger Formulierungen“ als eine Frage belastbarer Prozesse, Daten und Nachweise. Der Vortrag adressiert gezielt Spezialfragen der ESRS-G1-Berichterstattung, also jene Themen, die in der Praxis regelmäßig zu Auslegungsunsicherheiten, Inkonsistenzen oder erheblichen Mehraufwänden führen. Im Mittelpunkt stehen vier besonders anspruchsvolle Anwendungsfelder: (1) risikobasierte Darstellung von Korruptions- und Interessenkonfliktprävention, (2) Berichterstattung zu Hinweisgebersystemen und internen Untersuchungen unter Wahrung von Vertraulichkeit und Schutzinteressen, (3) Transparenz zu politischer Einflussnahme/Lobbying mit praxistauglicher Abgrenzung und (4) Steuerung von Zahlungspraktiken. Für diese Spezialfragen wird ein klarer Umsetzungsfahrplan vermittelt, der die typischen Engpässe in der Praxis adressiert: unklare Zuständigkeiten, heterogene Datenlagen, sensible Inhalte und widersprüchliche Narrative. Anhand ausgewählter Fallkonstellationen wird gezeigt, wie Unternehmen ein belastbares „Minimum“ definieren, Kennzahlen sinnvoll kalibrieren und gleichzeitig Schutz- und Vertraulichkeitsgrenzen wahren.
In der praktischen Umsetzung der ESRS werden die Anforderungen aus ESRS 2 (Governance) und ESRS G1 (Business Conduct) häufig vermischt, obwohl beide Standards unterschiedliche Ebenen der Nachhaltigkeitssteuerung adressieren. Diese konzeptionelle Unschärfe führt in der Praxis regelmäßig zu Inkonsistenzen in der Berichterstattung, zu Doppelstrukturen in Organisationen und zu prüfungsrelevanten Rückfragen. Gleichzeitig berührt sie eine grundlegende Frage der ESG-Steuerung: Wird Nachhaltigkeit als strategisches Steuerungs- und Kontrollsystem verstanden – oder primär als Reporting- und Compliance-Thema? Der Vortrag analysiert die systemische Trennlinie zwischen Governance-Architektur und Verhaltenssteuerung, nennt typische Fehlzuordnungen aus der Praxis und diskutiert Konsequenzen.
Die EU-Taxonomie-Kennzahlen basieren auf einer anderen Logik als klassische Kennzahlen aus der Finanzberichterstattung, weshalb die Zahlen nicht übereinstimmen. Für Praktiker stellt sich die Frage, wann diese Unterschiede sachlich begründet sind und wann sie auf methodische oder organisatorische Probleme hinweisen. In meinem Vortrag gehe ich auf typische Abweichungen zwischen Taxonomie-KPIs und finanzieller Berichterstattung anhand konkreter Praxisfälle ein. Ziel ist es, die Zusammenhänge zwischen Nachhaltigkeits- und Finanzkennzahlen besser zu verstehen und typische Fallstricke in der Praxis zu vermeiden.
Für das Geschäftsjahr 2025 legten viele Unternehmen in Deutschland und Österreich bereits zum zweiten Mal Nachhaltigkeitsberichte nach der CSRD und den ESRS vor. Dabei zeigt sich z.T. eine Weiterentwicklung, die bereits die bevorstehende Veröffentlichung der „simplified ESRS“ vorwegnimmt. Im Vortrag wird ein Überblick gegeben über aktuelle Studien und die wichtigsten Erkenntnisse, die Unternehmen für ihre Vorbereitung auf die nächste Berichtssaison hieraus gewinnen können.
ESG-Reporting ist berüchtigt für die Heterogenität an Nachhaltigkeitsinformationen, die zur angemessenen Abdeckung der verschiedenen Themen notwendig sind. Diese Komplexität zeigt sich insbesondere in der unternehmensinternen Erhebung bei unterschiedlichsten Stakeholdern. Gleichzeitig gibt es durch die steigende Maturität Künstlicher Intelligenz Bestrebungen, diese zur Verringerung ebenjener Komplexität einzusetzen – bislang mit unterschiedlichem Erfolg. In unserem Vortrag beleuchten wir Ausbaustufen der KI-Unterstützung mit Bezug zu ESG-Reporting & Steuerung. Dazu stellen wir konkrete Beispiele aus der Praxis vor, die vom simplen Rechtschreibkorrektur-Prompt hin zur KI-Transformation der ESG-IT-Landschaft reichen. Teilnehmende können konkrete Learnings und viele Inspirationen für die tägliche KI-Nutzung im eigenen Unternehmen mitnehmen.
Der ESRS E4 konfrontiert Unternehmen mit Biodiversitäts-Konzepten, die vielen Unternehmen immer noch neu sind. Der Standard stellt dabei viele Möglichkeiten der Ausgestaltung der Berichterstattung zur Verfügung, gibt jedoch wenige genaue Anleitungen oder konkrete Kennzahlen vor. Vor diesem Hintergrund gibt der Vortrag einen Einblick, wie eine gelungene Umsetzung des E4 in Theorie und Praxis aussehen kann. Es wird aufgezeigt, wie freiwillige Rahmenwerke wie der LEAP-Ansatz der Taskforce on Nature-Related Financial Disclosures (TNFD), sowohl die Wesentlichkeitsanalyse zum E4 als auch die entsprechenden Angabepflichten strukturieren kann. Der Blick in die Praxis schaut auf ausgewählte Beispiele bereits veröffentlichter ESRS-E4-Berichtsteile, die teils mehr teils weniger gelungen sind. Zudem werden die Biodiversitäts-bezogenen ESRS-Anforderungen in den internationalen Kontext anderer Offenlegungsrahmenwerke gesetzt.
Im Rahmen der Präsentation wird der Ablauf einer Prüfung exemplarisch und aus der Perspektive des Erstellers aufgezeigt. Dabei werden insbesondere folgende Themen vertiefend und anhand von Fallbeispielen erörtert:
In diesem Vortrag werde ich aufzeigen, welche Weiterentwicklungen wir auf Basis der Simplified ESRS für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erwarten. Zudem werde ich erörtern, ob diese Simplified Standards tatsächlich die Bedürfnisse unserer Stakeholder erfüllen und an welchen Stellen wir aus Prüfungsperspektive Interpretationsspielräume erkennen, die in der praktischen Anwendung zu zusätzlichen Herausforderungen führen können.
Der Vortrag wird aus der Perspektive einer kleinen Tochtergesellschaft über die Integration in die Nachhaltigkeitsberichterstattung eines Konzerns nach der Übernahme zum 01.01.2026 gehalten. Im Mittelpunkt stehen dabei Governance-Fragen wie Rollen, Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege zwischen Tochter und Konzern. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Abgrenzung des Scopes, insbesondere im Hinblick auf CSRD, LkSG, EU-Taxonomie und die Einbindung von Sondervermögen. Anhand konkreter Beispiele werden typische Schnittstellen, Reibungspunkte und Abstimmungsbedarfe zwischen Fachbereichen, Konzernfunktionen und externen Anforderungen gezeigt. Der Beitrag gibt einen ehrlichen Einblick, welche Herausforderungen in der Praxis entstehen – und welche Lösungsansätze sich bewährt haben.
Nach dem ersten ESRS-Berichterstattungsjahr stehen Unternehmen bei S1 (eigene Belegschaft), S2 (Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette) und der menschenrechtlichen Due Diligence inkl. Berichterstattung der Minimum Social Safeguards vor einer Reihe oft operativ unterschätzter Fragestellungen. Dazu zählen die Abgrenzung der relevanten Personengruppen: Wer zählt zur „eigenen Belegschaft“, im Falle von Zeitarbeit, Leiharbeit oder Werkverträgen – und ab wann gelten diese Gruppen als S2 relevant? Gleichzeitig stellt viele Unternehmen die praktische Umsetzung einer risikobasierten Wesentlichkeitsanalyse, insbesondere der Verbindung von Risikohöhe, betroffenen Stakeholdergruppen und potenziellen Verletzungen fundamentaler Arbeitsrechte vor Herausforderungen. Es stellt sich die Frage, wie man eine prüfsichere Ableitung tatsächlicher und potenzieller Auswirkungen dokumentiert, wenn Daten zu Lieferkettenrisiken nur lückenhaft verfügbar sind.
Auch die Messbarkeit der Wirksamkeit ist in der Berichterstattung noch unterbeleuchtet: Viele Organisationen verfügen noch nicht über klare KPIs zu Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmervertretung, Diversity & Inclusion (S1), noch über belastbare Indikatoren für Audits, Trainings und Abhilfemaßnahmen in der Lieferkette (S2). Hinzu kommt die Frage, wie tief Stakeholder- und Betroffenenbeteiligung gehen muss, um den ESRS-Erwartungen zu entsprechen – vor allem dort, wo keine direkten Beziehungen zu Lieferanten bestehen.
Zusätzlich wagen wir eine Vorschau: Wie lassen sich Risikoidentifikation, Priorisierung, Präventions- und Abhilfemaßnahmen so aufsetzen, dass sie gleichzeitig prozessorientierten CSDDD-Pflichten und nachweispflichtigen ESRS Disclosure Requirements gerecht werden – ohne doppelte Governance , Daten- oder Berichtsschleifen?