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Mo, 21.09. bis Mi, 23.09.2026
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Mit Überarbeitung 2025/2026 von CSRD und ESRS ist das Dilemma für berichtspflichtige Unternehmen zur Generierung der nötigen Informationen aus der Wertschöpfungskette noch einmal vergrößert worden. Eine Beachtung der Obergrenze an Informationen aus dem EU-Standard für die freiwillige Berichterstattung auf Basis des VSME-ESRS ist zwingend! Dies bedingt noch stärker als bisher die Kenntnis der abfragefähigen Inhalte und der möglichen Ersatzbeschaffungsmöglichkeiten für (nötige) Informationen. Fraglich ist, ob – im engen Rahmen – doch Kooperationsmöglichkeiten mit mittelständischen Partnern zur Steigerung der Qualität der Berichterstattung sinnvoll sein könnten. Am Beispiel besonders herausfordernder Informationsnotwendigkeiten werden diese Aspekte analysierend herausgearbeitet und diskutiert.
Schon mit den letzten Überarbeitungen des ESRS E2-Umweltverschmutzung vom Juli 2023 durch die EU-Kommission wurden Beschränkungen der Berichterstattung, etwa im Kontext der Verschmutzungen von Luft, Wasser und Boden in die Norm aufgenommen, sodass nur Emissionen aus Anlagen, die die in der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 festgelegten Grenzwerte überschreiten, angabepflichtig sein sollen. Darüber hinaus wurden in den aktuellen Überarbeitungen fast alle Wahlrechte für Angaben gestrichen. Fraglich ist, wie sich dies mit den Stakeholdererwartungen an eine Berichterstattung deckt und wie Unternehmen mit diesem Dilemma umgehen können. Nur die tiefe Verankerung des Nachhaltigkeitsgedankens im Management und Aufsichtsrat sowie des gesamten Unternehmens inklusive dessen Umfeldbeziehungen wird den Anforderungen an eine notwendige Transformation gerecht und wird vielen Branchen überhaupt erst ermöglichen, die „Licence-to-operate“ in Mitteleuropa zu behalten. Auf dieser Basis werden daher einige spezielle, aber dennoch hochrelevante Aspekte der Berichterstattung diskutiert und konkrete Handlungsmöglichkeiten für den Umgang mit Legalität und Legitimität aufgezeigt.
Die EU zielt bei dem verpflichtenden Nachhaltigkeitsbericht auf eine interne Betrachtung und Anpassung von Prozessen, Verfahren und Systemen der Steuerung und Kontrolle ab. Daher wird in der Berichterstattung auch primär auf die internen Abläufe und Vorgaben abgestellt, wie mit Nachhaltigkeit unternehmensintern umgegangen wird und welche Auswirkungen, Risiken und Chancen darin liegen. Allerdings ergeben sich bereits vielfältige Pflichten zur Berücksichtigung und Berichterstattung über Risiken und Chancen im (Konzern-)Jahresabschluss nach IFRS, UGB oder HGB und (Konzern-)Lagebericht nach UGB oder HGB sowie gerade im Umweltbereich gegenüber Behörden auf der Basis von EU-Verordnungen und -Richtlinien. Daher wird in dem Vortrag an konkreten Beispielen von Spezialfällen herausgearbeitet, wie eine integrierte Berichterstattung aussehen kann, wann Verweismöglichkeiten wie genutzt werden dürfen und welche Vorgehensweise sich auch vor dem Hintergrund der zu erfüllenden Stakeholdererwartungen hier anbieten kann.
Die Offenlegungsanforderungen des ESRS 2 hinsichtlich der Corporate Governance sind ein Gradmesser für die Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die sonstige Unternehmensberichterstattung und verlangen eine konsistente Darstellung von Verantwortlichkeiten, Steuerungs-, Anreiz- und Überwachungsmechanismen. Der Vortrag zeigt, wie sich die Anforderungen von ESRS-2-Governance so operationalisieren lassen, dass (i) die Governance-Narrative über Berichtsteile hinweg widerspruchsfrei bleiben, (ii) die Nachweise und internen Evidenzen für eine prüferische Durchsicht (Limited Assurance) belastbar aufbereitet werden und (iii) Governance-Informationen trennscharf zwischen Nachhaltigkeitsbericht, Lagebericht, Vergütungsbericht und Corporate-Governance-Berichterstattung abgegrenzt werden. Zu diesem Zweck werden im Rahmen des Vortrags typische Fallstricke, Best-Practice-Ansätze sowie die Ergebnisse von einschlägigen Untersuchungen vorgestellt. Ziel ist es, den Teilnehmenden einen konkreten, prüfungs- und umsetzungsorientierten Handlungsrahmen für die nächste Berichtsrunde zu geben.
Die Offenlegungsanforderungen des ESRS G1 (Unternehmensführung) sind in der Umsetzung weniger eine Frage „richtiger Formulierungen“ als eine Frage belastbarer Prozesse, Daten und Nachweise. Der Vortrag adressiert gezielt Spezialfragen der ESRS-G1-Berichterstattung, also jene Themen, die in der Praxis regelmäßig zu Auslegungsunsicherheiten, Inkonsistenzen oder erheblichen Mehraufwänden führen. Im Mittelpunkt stehen vier besonders anspruchsvolle Anwendungsfelder: (1) risikobasierte Darstellung von Korruptions- und Interessenkonfliktprävention, (2) Berichterstattung zu Hinweisgebersystemen und internen Untersuchungen unter Wahrung von Vertraulichkeit und Schutzinteressen, (3) Transparenz zu politischer Einflussnahme/Lobbying mit praxistauglicher Abgrenzung und (4) Steuerung von Zahlungspraktiken. Für diese Spezialfragen wird ein klarer Umsetzungsfahrplan vermittelt, der die typischen Engpässe in der Praxis adressiert: unklare Zuständigkeiten, heterogene Datenlagen, sensible Inhalte und widersprüchliche Narrative. Anhand ausgewählter Fallkonstellationen wird gezeigt, wie Unternehmen ein belastbares „Minimum“ definieren, Kennzahlen sinnvoll kalibrieren und gleichzeitig Schutz- und Vertraulichkeitsgrenzen wahren.
Im Rahmen der Präsentation wird der Ablauf einer Prüfung exemplarisch und aus der Perspektive des Erstellers aufgezeigt. Dabei werden insbesondere folgende Themen vertiefend und anhand von Fallbeispielen erörtert:
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse dient dazu, Nachhaltigkeitsthemen sowohl aus der Perspektive der Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft als auch aus der finanziellen Risiko- und Chancenperspektive systematisch zu identifizieren und zu priorisieren. In der Praxis haben die ersten nach ESRS durchgeführten Wesentlichkeitsanalysen viele Nachhaltigkeitsverantwortliche an ihre Grenzen gebracht und teilweise Zweifel an der Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit des Aufwands ausgelöst, da zahlreiche Ansprechpersonen über mehrere Wochen, teils sogar Monate hinweg konzernweit in den Prozess eingebunden waren. Trotz dieser hohen Komplexität zeigt sich der Mehrwert insbesondere durch die strukturierte Involvierung der Fachbereiche sowie der höchsten Führungsebene, da dadurch eine belastbare Entscheidungsgrundlage für Strategie, Steuerung und letztlich auch für die Berichterstattung geschaffen wird. Als besonders herausfordernd erwiesen sich in der praktischen Anwendung die Abgrenzung und Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen über unterschiedliche Zeithorizonte sowie die Verfügbarkeit und Qualität von Daten. Darüber hinaus stellten die Nachvollziehbarkeit der Bewertungsmethodik, die Konsistenz zwischen Konzernebene und lokalen Einheiten, die Integration qualitativer Einschätzungen in belastbare Bewertungslogiken sowie die Erstellung einer fundierten Long List zentrale Herausforderungen dar.
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist naturgemäß kein statisches Ereignis, sondern ein iterativer Prozess, der regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung erfordert. Auf all diese Aspekte werden wir im Rahmen meines Beitrags näher eingehen und sowohl praktische Herausforderungen als auch ausgewählte Erkenntnisse und Diskussionspunkte aus dem Austausch mit dem Publikum beleuchten.
Der Vortrag wird aus der Perspektive einer kleinen Tochtergesellschaft über die Integration in die Nachhaltigkeitsberichterstattung eines Konzerns nach der Übernahme zum 01.01.2026 gehalten. Im Mittelpunkt stehen dabei Governance-Fragen wie Rollen, Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege zwischen Tochter und Konzern. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Abgrenzung des Scopes, insbesondere im Hinblick auf CSRD, LkSG, EU-Taxonomie und die Einbindung von Sondervermögen. Anhand konkreter Beispiele werden typische Schnittstellen, Reibungspunkte und Abstimmungsbedarfe zwischen Fachbereichen, Konzernfunktionen und externen Anforderungen gezeigt. Der Beitrag gibt einen ehrlichen Einblick, welche Herausforderungen in der Praxis entstehen – und welche Lösungsansätze sich bewährt haben.
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