Die vorliegende Tagung widmet sich zwei Tage lang der Wesentlichkeitsanalyse nach European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die einzelnen Vorträge sind thematisch eng abgegrenzt, wodurch die Vortragenden inhaltlich in die Tiefe gehen können. Im Gegensatz zu vielen anderen Seminaren und Schulungen konzentrieren wir uns somit auf Details und Spezialfragen. Somit ist dieser Kongress ideal für Praktiker, welche gerade dabei sind, die ESRS in ihren Konzernen umzusetzen. 13 hochkarätige Vortragende sorgen darüber hinaus für eine Vielfalt an Schwerpunkten, Perspektiven und Meinungen – von Auslegungs- und Anwendungsfragen, der geplanten Implementation Guidance u.v.m. über die Prüfung bis hin zur „Bilanzpolitik“ in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS. Die Vortragenden sind Spezialisten, welche von der EFRAG, von DAX-Konzernen, von renommierten Universitäten, KPMG, PwC und anderen Unternehmen stammen. Die Gäste der Tagungen der von Prof. Dr. Dieter Christian betriebenen Akademie3 sind hochkarätig, wodurch sich auch im Rahmen der Pausen sowie der gemeinsamen Mittagessen zahlreiche Möglichkeiten bieten, sich untereinander und mit den Vortragenden informell auszutauschen. Im Laufe des zweiten Kongresstages findet auch eine Podiumsdiskussion statt, bei der ausschließlich Fragen aus dem Publikum aufgegriffen und von einer Expertenrunde diskutiert werden. Lassen Sie sich diese zweitägige Weiterbildung nicht entgehen. Sollten Sie terminlich verhindert sein, so kann auch die Videoaufzeichnung der Fachtagung separat erworben werden. Im Falle der Teilnahme in Wien ist die Videoaufzeichnung im Preis inkludiert.
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DI, 19.05. bis DO, 21.05.2026
DI, 19.05. bis DO, 21.05.2026
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt die Konzernbilanzierung vor neue und erhebliche Herausforderungen. Neben der Notwendigkeit zur Erweiterung der Konsolidierungspakete der Tochterunternehmen stellen sich einerseits enorme Herausforderungen bei der Konsolidierung von Auswirkungen, Risiken und Chancen und andererseits auch bei der Bestimmung des Konsolidierungskreises. Auch bei der Überarbeitung (Vereinfachung) der europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) ist es hier nur bedingt gelungen, die Konsolidierungskreise von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinheitlichen. Für die Konsolidierung ist daher der Umgang mit abweichenden Konsolidierungskreisen sowie aufgrund abweichender Berichtsgrenzen auch die Methodik der Konsolidierung von auf Konzernebene angabepflichtigen Daten der Nachhaltigkeitsberichterstattung neu zu entwickeln. In dieser Einheit werden diese neuen Rahmenbedingungen und exemplarische Anwendungsbeispiele vorgestellt und diskutiert.
Der Konzernlagebericht ist ein zunehmend bedeutsameres Instrument der verpflichtenden Konzernkommunikation. Dennoch wird der Konsolidierung von Daten des Konzernlageberichts in der Praxis häufig kein so großes Augenmerk zuteil, wie der Konsolidierung im Konzernabschluss. Grund sind teilweise noch fehlende Methoden zur Aufbereitung von Konzernabgaben, was auch an der Problematik der teilweise nicht monetären Ausprägung bzw. der eindeutigen Bestimmtheit der Daten liegt. Letzteres betrifft etwa die Daten des Prognoseberichts oder die nötige Analyse der Lage des Konzerns aus der Sicht des Vorstands. Eine besondere Herausforderung ist dabei die verbreitete Verwendung von Nicht-IFRS-Größen, insb. bereinigten Größen. Diese werden nach IFRS 18 künftig strengeren Regeln unterliegen, die daher auch viel stärker in den Fokus der Konsolidierung geraten. Herleitung (Konsolidierung) und Prüfbarkeit sind daher zu überprüfen und ggf. an die neuen Anforderungen auszurichten. Neben einer kurzen Darstellung der Rahmenbedingungen soll im Vortrag der hierbei nötige Spagat diskutiert werden: Auf der einen Seite verlieren Informationen für Abschlussadressaten an Nutzen, wenn sie nicht vergleichbar sind; auf der anderen Seite führt die Anwendung des Management Approach zu einer Flexibilität, die es erlaubt, verschiedene Unternehmenswirklichkeiten tatsachengemäß darstellen zu können. Dabei sollen konkrete Beispiele für die Konsolidierungsnotwendigkeiten herangezogen werden.
Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland mit der beschlossenen Senkung der Körperschaftsteuersätze, die ähnlich bereits vorher auch in Österreich erfolgte, hat die Schizophrenie der Regelungen im IAS 12 offengelegt: Einerseits soll eine Abzinsung latenter Steuern unterbleiben, da dafür eine genaue Steuerplanung notwendig sei, die realistischerweise in der Praxis nicht umsetzbar ist bzw. nicht gefordert werden könnte, andererseits soll aber mit den genauen Steuersätzen im Zeitpunkt der Auflösung der Differenzen gerechnet werden, was in der aktuellen Situation doch wieder eine genaue Steuerplanung bedingt. Vereinfachungsmöglichkeiten durch Anwendung von Durchschnittssteuersätzen sind sehr enge Grenzen gesetzt, da stets die Tatsachengemäßheit nachgewiesen werden muss. Dafür sind etwa Effekte aus der globalen Mindestbesteuerung wieder aus der Berechnung ausgenommen – allerdings gibt es hier die Notwendigkeit zu Anhangangaben. Auf Konzernebene sind diese Probleme der Praxis zwar bereits länger bekannt und werden auch vergleichsweise pragmatisch gelöst, doch nun wird der Fokus stärker auf diese Aspekte gelegt. Latente Steuern sind im Konzern ohnehin einer der komplexesten Bereiche der Konsolidierung, da diese einerseits selber Gegenstand der Konsolidierung sind, andererseits indirekte Wirkungen haben, da latente Steuern auch erst auf Konzernbasis ermittelt werden müssen. Im Vortrag werden daher ausgewählte Beispiele für die Konsolidierung und Angabe von latenten Steuern im Konzernabschluss diskutiert.
Die Bilanzierung von Kryptowährungen ist mit einigen Herausforderungen verbunden. Dies liegt u.a. daran, dass sie größtenteils nicht als Nominalgeldwährungen akzeptiert werden und keine konkreten Regelungen zu deren bilanziellen Erfassung existieren. Im Schrifttum werden zwar einige Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen, jedoch beziehen sie sich auf die Erfassung in Einzelabschlüssen. Was bisher nicht gezeigt und diskutiert wurde, ist die Erfassung von Transaktionen mit Kryptowährungen im Rahmen der Konsolidierung, was jedoch immer mehr an Relevanz gewinnt. Hier stellen sich einige Fragen, insb. in Bezug auf die Erfassung im Rahmen der Erwerbsmethode sowie bei konzerninternen Transaktionen. Im Vortrag wird dieses Problem aufgegriffen und anhand eines umfangreichen Fallbeispiels Schritt für Schritt aufgezeigt,
Der Vortrag beinhaltet die Ersterfassung und die Folgebewertung im Rahmen der Equity-Methode anhand von kniffligen praxisrelevanten Beispielen. Ausgangspunkt ist die Bestimmung des maßgeblichen Einflusses auf Basis der Assoziierungsvermutung. Zudem werden u.a. Sonderfälle zur Berücksichtigung potenzieller Stimmrechte in Form von Kaufoptionen, die Behandlung von Transaktionskosten und bedingten Gegenleistungen, Änderungen der Beteiligungsquote, die Einbringung von Vermögenswerten sowie die Auswirkung Eigenkapital-substituierender Finanzierungen dargestellt. Abschließend wird ein Überblick über geplante Änderungen des Standards gegeben.
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