Die vorliegende Tagung widmet sich zwei Tage lang der Wesentlichkeitsanalyse nach European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die einzelnen Vorträge sind thematisch eng abgegrenzt, wodurch die Vortragenden inhaltlich in die Tiefe gehen können. Im Gegensatz zu vielen anderen Seminaren und Schulungen konzentrieren wir uns somit auf Details und Spezialfragen. Somit ist dieser Kongress ideal für Praktiker, welche gerade dabei sind, die ESRS in ihren Konzernen umzusetzen. 13 hochkarätige Vortragende sorgen darüber hinaus für eine Vielfalt an Schwerpunkten, Perspektiven und Meinungen – von Auslegungs- und Anwendungsfragen, der geplanten Implementation Guidance u.v.m. über die Prüfung bis hin zur „Bilanzpolitik“ in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS. Die Vortragenden sind Spezialisten, welche von der EFRAG, von DAX-Konzernen, von renommierten Universitäten, KPMG, PwC und anderen Unternehmen stammen. Die Gäste der Tagungen der von Prof. Dr. Dieter Christian betriebenen Akademie3 sind hochkarätig, wodurch sich auch im Rahmen der Pausen sowie der gemeinsamen Mittagessen zahlreiche Möglichkeiten bieten, sich untereinander und mit den Vortragenden informell auszutauschen. Im Laufe des zweiten Kongresstages findet auch eine Podiumsdiskussion statt, bei der ausschließlich Fragen aus dem Publikum aufgegriffen und von einer Expertenrunde diskutiert werden. Lassen Sie sich diese zweitägige Weiterbildung nicht entgehen. Sollten Sie terminlich verhindert sein, so kann auch die Videoaufzeichnung der Fachtagung separat erworben werden. Im Falle der Teilnahme in Wien ist die Videoaufzeichnung im Preis inkludiert.
Wählen Sie zwischen einer physischen Teilnahme, einer Online-Live-Teilnahme und einer Videoaufzeichnung!
DO, 25.09.bis FR, 26.09.2025
DO, 25.09.bis FR, 26.09.2025
Die gegenwärtigen unsicheren Zeiten (Stichworte: Klimawandel, Handelsbeschränkungen, Geopolitische Entwicklungen) führen zu vielen Herausforderungen in der Rechnungslegung – insbesondere in den Gebieten, in denen eine Einschätzung über die Zukunft erforderlich ist (z.B. Rückstellungen, Wertminderungstest). Das IASB hat zur Unterstützung eine Reihe von Illustrativen Beispielen herausgebracht, wie Unternehmen die bestehenden Unsicherheiten in ihren Angaben kommunizieren sollen. Was wie eine lose Sammlung von Beispielen aussieht, folgt jedoch einem logischen Ablauf, der sich als Entscheidungshilfe für die Berichterstattung nutzen lässt. In meinem Vortrag stelle ich den Ablauf, die entsprechenden Beispiele und die daraus folgenden Anhangangaben dar.
Das IASB hat von Stakeholdern die Rückmeldung erhalten, dass IAS 37 zwar grundsätzlich gut funktioniert, aber drei spezifische Aspekte in der Praxis Probleme verursachen, welche durch gezielte Verbesserungen des Standards behoben werden könnten. Der neue Standardentwurf schlägt daher konkrete Lösungen für diese drei Problemfelder vor, mit dem Ziel, die praktische Anwendung des Standards zu optimieren und die Vergleichbarkeit der Finanzberichterstattung zu verbessern.
Immaterielle Vermögenswerte stellen im modernen Wirtschaftsumfeld die wesentlichen Werttreiber für Unternehmen dar. Deren Bilanzierung ist jedoch weiterhin sehr stark ermessensbehaftet mit der Folge, dass Anwender nicht die notwendigen Informationen zur Ableitung des Zukunftserfolgs erhalten. Das IASB hat daher ein Research Projekt zur Verbesserung der Berichterstattung über immaterielle Vermögenswerte auf die Agenda genommen. In meinem Vortrag stelle ich anhand praktischer Beispiele die bestehende Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten und deren Problematik dar, den Projektstand des IASB und welche Konsequenzen sich daraus möglicherweise für die Zukunft ergeben.
Mit Veröffentlichung des ED IAS 28 im September 2024 hat der IASB sein im Jahr 2014 begonnenes Projekt zur Equity-Methode nahezu abgeschlossen. Die vorgeschlagenen Änderungen beantworten Anwendungsfragen, die der IASB im Laufe der Jahre erhalten hat, und sollen die in der Praxis bestehenden Bilanzierungsunterschiede reduzieren und so zu einer besseren Vergleichbarkeit beitragen. Im Vortrag werden die Änderungen dargestellt und anhand von Beispielen erläutert. Darüber hinaus werden noch offene Fragen diskutiert und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Die aktuelle wirtschaftliche Situation erfordert eine intensivere Beschäftigung mit der Fortführungsannahme. Die Abschlussprüfer werden sich diesem Kapitel intensiver widmen, auch bei Unternehmen, bei denen bislang wenig Zweifel an der Fortführungsprämisse bestehen. Darüber hinaus hat das IASB im letzten Jahr eine Anpassung bei der Klassifizierung von Verbindlichkeiten, bei denen Kreditbedingungen bestehen, vorgenommen. In meinem Vortrag stelle ich zunächst die notwendigen Überlegungen zur Fortführungsprämisse und die daraus folgenden Angaben dar. Anschließend erläutere ich die Änderungen zur Klassifizierung von Kreditverbindlichkeiten und deren Bedeutung für die Fortführungsprämisse und die notwendigen Maßnahmen, die von Unternehmensseite zu treffen sind.
Die neuen Regeln des IASB zum Hedge Accounting von dynamischen Portfolien sollen IAS 39 Hedge Accounting ablösen und eine bessere Abbildung der Risikosteuerung von Zinsänderungsrisiken bringen. Der Vortrag erläutert die Kernelemente des geplanten Models wie z.B. Current Net Open Position (CNOP) und Risk Mitigation Intention und welche Rolle Benchmark-Derivate dabei spielen. Darauf aufbauend wird aufgezeigt, welche Auswirkungen sich für die praktische Umsetzung ergeben und, welche Änderungen am geplanten Modell in Diskussion sind.
Der Inhalt des Vortrags wird in Kürze bekanntgegeben
2025 sollte das Jahr sein, in dem die Nachhaltigkeitsberichterstattung für europäische Unternehmen zum „Mainstream“ wird. Die EU-Kommission hat dem jedoch zum Jahresanfang mit ihrem „Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit“ einen Riegel vorgeschoben. Seither herrscht v.a. Ungewissheit vor, welche Berichtspflichten zukünftig maßgeblich sein werden. Der gegenständliche Vortrag behandelt den Status quo in der europäischen Nachhaltigkeitsregulatorik in Folge dieser Entwicklungen. Dieser wird auch im Lichte internationaler Entwicklungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung reflektiert. Hieraus werden unterschiedliche Betroffenheitsgrade sowie Handlungsempfehlungen für Unternehmen in der EU abgeleitet.
Der Klimawandel sowie weitere nachhaltigkeitsbezogene Risiken wirken bis weit in die Finanzberichterstattung hinein. Der IASB hat dazu mit ED/2024/6 sogar konkretisierende Beispiele formuliert, die insbesondere auch den IAS 36 betreffen. Darüber hinaus ist mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung eine weitere Informationsquelle in der Rechnungslegung geschaffen worden, in der u.a. auf Risiken und Chancen einzugehen ist. Die IFRS Foundation bzw. das ISSB erstellen und überarbeiten aktuell Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung neben den verpflichtend anzuwendenden europäischen Standards (ESRS). Diese Informationen müssen ggf. auch bei der Bilanzierung nach den IFRS berücksichtigt werden, da es nicht zu einem Nebeneinander von finanzieller und Nachhaltigkeitsberichterstattung kommen soll. Dies wird bekräftigt durch die Entscheidung der ESMA, diese integrierte Betrachtung auch 2024 zu einem zentralen Prüfungsschwerpunkt für die Rechnungslegung der europäischen Enforcementinstitutionen zu erklären. Besonders – aber nicht nur – im Bereich der Klimaberichterstattung nach ESRS E1 werden künftig sehr detaillierte Angaben erwartet, die direkten Einfluss z.B. auch auf die Wertminderungstests für Vermögenswerte in der IFRS-Bilanz haben können. In dem Vortrag soll der Einfluss des Klimawandels und weiterer (Nachhaltigkeits-)Risiken auf die Finanzberichterstattung dargestellt, die (neu) bestehenden Angabepflichten herausgearbeitet und die Wirkung auf die Anwendung der IFRS diskutiert werden. Dazu wird auch ein Überblick über die Aktivitäten zur Konkretisierung der IFRS-Nachhaltigkeitsberichterstattung gegeben.
Dieser Vortrag thematisiert ausgewählte aktuelle IASB-Projekte ausführlich:
Der gegenständliche Vortrag gibt einen Überblick über aktuelle Non-IFRICs (Non-Agenda-Decisions).
Die Forschung betont die Bedeutung einer konsequenten Durchsetzung der IFRS, damit sich deren wirtschaftliche Vorteile tatsächlich realisieren. Aber wie können prinzipienbasierte IFRS-Standards in der Praxis strikt und gleichzeitig fair durchgesetzt werden, wenn beispielsweise im IFRS-Regelwerk mehr als 500-mal das Wort „judgement“ auftaucht, das von Erstellern und deren Prüfern bei Ermessensentscheidungen angewendet werden soll? Ziel dieses Vortrages ist es, die Erkenntnisse zu diesem Themenkreis aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten – darunter der Forschung mit großen, archivbasierten Datensätzen, Interviewstudien mit Enforcern, Erstellern und prüfungsnahen Beratern, sowie aus ausgewählten europäischen Gerichtsverfahren zur Interpretation von IFRS (z.B. OLG Frankfurt). Zudem werden mögliche politische Einflussnahmen auf den Enforcement-Prozess thematisiert. Der Vortrag schließt mit der Hervorhebung zentraler Erkenntnisse für Ersteller und Prüfer in der IFRS-Berichtspraxis.
Mit dem IFRS 18 ist eine der größten Änderungen der IFRS seit über 20 Jahren vorgenommen worden. Inhaltlich werden die Darstellung und damit einhergehende Gliederungen sowie viele Anhangangaben neu geregelt. Neben weiteren Änderungen an bestehenden Standards wird IAS 1 komplett ersetzt. Im Ergebnis verändert sich dadurch die (Pflicht-)Darstellung in Richtung der Schaffung weiterer Transparenz. Dem neuen IFRS 18 liegt zugrunde, dass die Berichterstattung zur Einschätzung der Ertragslage von Unternehmen als einer der wesentlichen Kritikpunkte von den Stakeholdern und Abschlussadressaten identifiziert wurde (IFRS 18.BC2 ff.). An der grundsätzlichen Zielsetzung des Abschlusses hat sich mit IFRS 18 nichts geändert. Im Vergleich mit IAS 1 zielt IFRS 18 allerdings darauf ab, Investoren und Abschussadressaten transparentere und vergleichbarere Informationen über die finanzielle Lage und Leistung eines Unternehmens bereitzustellen, um so deren Entscheidungsgrundlage (weiter) zu verbessern. Vor diesem Hintergrund lag ein wesentliches Interesse an einer besseren Kommunikation in Abschlüssen. Konkret geht es um die Darstellung der Schemata des Jahresabschlusses – insbesondere der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und der Geldflussrechnung.
Neben einer kurzen Darstellung der Inhalte soll im Vortrag der vom IASB vollzogene Spagat diskutiert werden: Auf der einen Seite verlieren Informationen für Abschlussadressaten an Nutzen, wenn sie nicht vergleichbar sind; auf der anderen Seite muss die Struktur flexibel genug sein, verschiedene Unternehmenswirklichkeiten tatsachengemäß darstellen zu können. Der IFRS 18 bietet für diesen Zwiespalt zwei zuweilen jedoch konträr wirkende Lösungen an, indem zum einen engere strukturelle Vorgaben für die Darstellung der Informationen vorgegeben werden und zum anderen auch die Anwendung des Management Approach weiter ausgeweitet wird.
Im Dezember 2024 hat das IASB Änderungen an IFRS 9 verabschiedet um die Anwendung der „Own-Use-Exemption“ für Stromliefervertäge (sog. Power Purchase Agreements/PPA) zu erleichtern und eine Bilanzierung als Derivat zu vermeiden. Im Vortrag werden die intensiv diskutierten Änderungen vorgestellt. Welche Verträge sind davon überhaupt betroffen und welche Auswirkungen ergeben sich für eine Anwendung der Own-Use-Exemption? Welche Änderungen ergeben sich für Hedge Accounting und wie sind solche Verträge überhaupt zu bewerten? Der Vortrag liefert praktische Beispiele und erläutert auch die neuen Anhangangaben, die für solche Verträge zu erfolgen haben. Erstanwendungszeitpunkt ist der 1.1.2026.