Die vorliegende Tagung widmet sich zwei Tage lang der Wesentlichkeitsanalyse nach European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die einzelnen Vorträge sind thematisch eng abgegrenzt, wodurch die Vortragenden inhaltlich in die Tiefe gehen können. Im Gegensatz zu vielen anderen Seminaren und Schulungen konzentrieren wir uns somit auf Details und Spezialfragen. Somit ist dieser Kongress ideal für Praktiker, welche gerade dabei sind, die ESRS in ihren Konzernen umzusetzen. 13 hochkarätige Vortragende sorgen darüber hinaus für eine Vielfalt an Schwerpunkten, Perspektiven und Meinungen – von Auslegungs- und Anwendungsfragen, der geplanten Implementation Guidance u.v.m. über die Prüfung bis hin zur „Bilanzpolitik“ in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS. Die Vortragenden sind Spezialisten, welche von der EFRAG, von DAX-Konzernen, von renommierten Universitäten, KPMG, PwC und anderen Unternehmen stammen. Die Gäste der Tagungen der von Prof. Dr. Dieter Christian betriebenen Akademie3 sind hochkarätig, wodurch sich auch im Rahmen der Pausen sowie der gemeinsamen Mittagessen zahlreiche Möglichkeiten bieten, sich untereinander und mit den Vortragenden informell auszutauschen. Im Laufe des zweiten Kongresstages findet auch eine Podiumsdiskussion statt, bei der ausschließlich Fragen aus dem Publikum aufgegriffen und von einer Expertenrunde diskutiert werden. Lassen Sie sich diese zweitägige Weiterbildung nicht entgehen. Sollten Sie terminlich verhindert sein, so kann auch die Videoaufzeichnung der Fachtagung separat erworben werden. Im Falle der Teilnahme in Wien ist die Videoaufzeichnung im Preis inkludiert.
Wählen Sie zwischen einer physischen Teilnahme, einer Online-Live-Teilnahme und einer Videoaufzeichnung!
Do, 06.06. bis Fr, 07.06.2024
Do, 06.06. bis Fr, 07.06.2024
Mit den letzten Überarbeitungen des ESRS E2 durch die EU-Kommission sind Beschränkungen der Berichterstattung im Kontext der Verschmutzungen von Luft, Wasser und Boden in die Norm aufgenommen worden. Konkret sollen nur Emissionen aus Anlagen, die die in der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 festgelegten Grenzwerte überschreiten, angabepflichtig sein. Darüber hinaus werden in ESRS E2 einige Wahlrechte für Angaben aufgeführt. Fraglich ist, wie sich dies mit den Stakeholdererwartungen an eine Berichterstattung über Umweltverschmutzungen deckt und wie Unternehmen mit diesem Dilemma umgehen können. Nur die tiefe Verankerung des Nachhaltigkeitsgedankens im Management und Aufsichtsrat sowie der gesamten Unternehmung inklusiv deren Umfeldbeziehungen wird den Anforderungen der CSRD gerecht und wird vielen Branchen überhaupt erst ermöglichen, die „Licence-to-operate“ in Mitteleuropa zu behalten. Auf dieser Basis werden daher die relevanten Aspekte der Berichterstattung diskutiert und konkrete Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Die EU zielt bei der verpflichtenden Nachhaltigkeitserklärung auf eine interne Betrachtung und Anpassung von Prozessen, Verfahren und Systemen der Steuerung und Kontrolle. Daher wird in der Berichterstattung nach ESRS E2 auch primär auf die internen Abläufe und Vorgaben abgestellt, wie mit „Verschmutzung“ unternehmensintern umgegangen wird und welche Auswirkungen, Risiken und Chancen darin liegen. Allerdings ergeben sich bereits vielfältige Pflichten zur Berücksichtigung von und Berichterstattung über Risiken und Chancen im (Konzern-)Jahresabschluss nach IFRS, UGB oder HGB und (Konzern-)Lagebericht nach UGB oder HGB sowie gerade im Umweltbereich gegenüber Behörden auf Basis von EU-Verordnungen und -Richtlinien. Daher wird in dem Vortrag an konkreten Beispielen herausgearbeitet, wie eine integrierte Berichterstattung aussehen kann, wann Verweismöglichkeiten wie genutzt werden dürfen und welche Vorgehensweise sich auch vor dem Hintergrund der zu erfüllenden Stakeholdererwartungen hier anbieten kann.
Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS E2 werden Unternehmen künftig detailliert über besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe berichten müssen. Ersteller stehen im Rahmen der neuen Berichtsanforderungen vor vielen Auslegungsfragen und Herausforderungen. Ausgewählte Herausforderungen werden wir im Rahmen des Vortrag beleuchten und mögliche Best Practice Lösungen vorstellen.
Unter den aufgrund der ESRS erweiterten Berichtspflichten müssen Unternehmen unter anderem auch Nachhaltigkeitsdaten zu Umweltbelastungen gemäß ESRS E2 Pollution erheben und berichten, wie auch bereits von anderen bestehenden Umweltrechtsvorschriften vorgeschrieben. Hierbei sollte insbesondere Doppelarbeit bei der Datenerhebung, -verarbeitung und -übermittlung möglichst vermieden werden.
Der Vortrag zu Spezialfragen zu ESRS E2 hat daher dessen Verbindungen, Schnittstellen und Synergien zwischen bestehenden regulativen Instrumenten und deren Berichtspflichten zum Inhalt, wie beispielsweise die Richtlinie über Industrieemissionen (IED – Industrial Emissions Directive), dem Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (E-PRTR – European Pollution Release and Transfer Register) und EMAS, dem Eco-Management and Audit Scheme der Europäischen Union.
Insbesondere werden Aspekte der Erfassung und Aggregation von Emissionsdaten, Spezialfragen zu den Berichtsformaten sowie die Kompatibilität und Konsistenz der zu berichteten Informationen beleuchtet.
Mit Juni 2023 wurde Mikroplastik in die Liste der Unterthemen nach Anlage A des ESRS 2 aufgenommen und dessen Bedeutung gestärkt. Durch diese Aufnahme als Unterthema ist es nun auch eigens im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse zu bewerten. Dieser Vortrag präsentiert eine Einführung in die Welt des Mikroplastiks aus Sicht der ESRS. Es werden Einblicke in die Definition und die Sektoren und Aktivitäten mit hoher Freisetzung gegeben, die einen relevanten Input für die Identifizierung und Bewertung von IROs (Impacts, Risks, and Opportunities) im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse darstellen können. Darüber hinaus werden die Offenlegungspflichten und Anwendungsleitlinien des ESRS E2 im Zusammenhang mit Mikroplastik beleuchtet.
Der Vortrag konzentriert sich insbesondere auf die folgenden Schwerpunkte:
Grundlage der Wesentlichkeitsbetrachtung ist die Generierung der nötigen Informationen. Mit dem verpflichtend vorgeschriebenen Risikomanagementsystem, welches bei ordentlicher Geschäftsführung stets mit einem Chancenmanagementsystem kombiniert werden sollte, existiert bereits ein System, mit dem zumindest die Einschätzung der finanziellen Wesentlichkeit für Abschluss und Lagebericht auch bisher schon durchgeführt werden musste. Fraglich ist, ob es diesbezüglich zu Anpassungen bestehender Systeme durch den ESRS E2 kommen muss. Sicher erscheint, dass in den meisten Fällen bestehende Risiko- und Chancenmanagementsysteme anzupassen sein werden, um auch die geforderten Perspektiven der Wertschöpfungskette und der Auswirkungen abbilden zu können. Dazu ist die Einbindung weiterer Systeme, wie etwa des ebenfalls bereits vielfach vorgeschriebenen Hinweisgebersystems sowie Systeme zum weiteren Stakeholder-Dialog, nötig. Auf Basis einer kurzen einführenden Einordnung der Regulierung von Risikomanagementsystemen als Status Quo werden die weiteren Anforderungen des ESRS E2 herausgearbeitet, die Konfliktfelder insbesondere der Betrachtung der Auswirkungen tiefgehend analysiert und mit dem Plenum Umsetzungsempfehlungen diskutiert.
Die Reduzierung der Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden gehört zu den zentralen Nachhaltigkeitszielen, welches die EU mit einer unüberschaubaren Fülle von Richtlinien, Verordnungen und weiteren unionsrechtlichen Instrumenten erreichen möchte. Um eine gesetzeskonforme Berichterstattung über Aspekte der Umweltverschmutzung sicherzustellen, sollten Berichtsersteller das Zusammenspiel der Offenlegungsanforderungen des ESRS E2 zu anderen unionsrechtlichen Vorgaben hinsichtlich Umweltverschmutzung sowie der Implikationen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Detail verstehen. Vor diesem Hintergrund gibt der Vortrag einen kommentierenden Überblick über die relevanten Reformen mit Bezug zur Umweltverschmutzung, stellt die Zusammenhänge zu den Offenlegungsanforderungen des ESRS E2 dar und gibt Handlungsempfehlungen zur Umsetzung dieser Berichtsvorgaben.
Die Umsetzung der Offenlegungsanforderungen des ESRS E2 erweitert nicht nur maßgeblich die Nachhaltigkeitsberichterstattung um Angaben zu Aspekten der Umweltverschmutzung. Vielmehr haben Unternehmen alle wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in diesem Zusammenhang zu identifizieren, analysieren, bewerten und steuern, was auch eine Anpassung der Governance-Strukturen sowie der betrieblichen Systeme des Unternehmens erfordert. Auch unterschiedliche Reformen im Zusammenhang mit Aspekten der Umweltverschmutzung, wie z.B. die REACH- oder CLP-Verordnung bedingen die Überarbeitung der internen Corporate-Governance-Instrumente. Im Vortrag werden unter Berücksichtigung der Anforderungen des ESRS E2 und sonstiger relevanter regulatorischer Vorgaben im Kontext von Umweltverschmutzung verschiedene Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Corporate Governance gegeben, um eine gesetzeskonforme Nachhaltigkeitsberichterstattung zu gewährleisten. Neben der Fortentwicklung von internen Überwachungssystemen wird hierbei auch auf die Möglichkeit der Verankerung von Nachhaltigkeitspraktiken in den Unternehmenssteuerungs- und Entscheidungssystemen eingegangen.
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