Im Bereich der Internationalen Rechnungslegung nach IFRS sind wir jedes Jahr mit neuen Vorschriften, Praxisfällen und fachlichen Diskussionen konfrontiert. Auch ältere Vorschriften führen häufig zu neuen Fragestellungen. Die Wiener Tagungen zur Internationalen Rechnungslegung wenden sich an Fortgeschrittene und Spezialisten und ermöglichen es, das eigene IFRS-Wissen zu vertiefen und auf dem neuesten Stand zu halten. Die Tagungsreihe wendet sich an Praktiker, weshalb bei den einzelnen Vorträgen Praxisfälle und -beispiele im Mittelpunkt stehen. Das Ziel besteht darin, interessante fachliche Einblicke und einen inhaltlichen Tiefgang zu gewähren, anstatt bloß an der Oberfläche zu kratzen. Der 7. Durchgang der beliebten Tagungsreihe, deren Agenda derzeit noch in Arbeit ist, wird zwei Mal mit einer identischen Agenda stattfinden.
Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg
Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung
Dieses Jahr finden zwei Termine der beliebten Tagungsreihe zu den IFRS statt, welche jeweils einen identischen Inhalt aufweisen. Diese können entweder in Wien besucht werden oder alternativ in Form einer Online-Live-Teilnahme. Im Zuge letzterer können Sie sich alle Vorträge live ansehen. Scrollen Sie nach unten, um sich das Tagungsprogramm im Detail anzusehen und überzeugen Sie sich selbst von der einzigartigen Vielfalt an Themen, die von renommierten Unternehmen präsentiert werden!
Wählen Sie zwischen einer physischen Teilnahme, einer Online-Live-Teilnahme und einer Videoaufzeichnung!
Videoaufzeichnung
Bestimmen Sie selbst, wann Sie sich die Vorträge des Kongresses – welcher im September 2022 stattgefunden hat – anschauen!
Lassen Sie sich die interessanten Inhalte nicht entgehen!
Der Vortrag bietet einen aktuellen Überblick über die jüngsten Verlautbarungen des IASB. Sie erfahren detailliert, welche neuen IFRS bzw. IFRS-Änderungen der IASB kürzlich verabschiedet hat – und wann diese erstmals anzuwenden sind. Ergänzend erhalten Sie einen kurzen Einblick in ausgewählte Themen, bei denen der IASB derzeit an einer IFRS-Änderung arbeitet. Neben fachlichen Details bietet der Vortrag auch Einblicke in die Arbeitsweise des Standardsetzers und beleuchtet die Hintergründe der jeweiligen IFRS-Änderungen.
Wertminderungstests sind im Rahmen der Folgekonsolidierung für bestimmte Vermögenswerte (Firmenwerte, Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer) und bei Vorliegen von Indikatoren durchzuführen. Der Vortrag beleuchtet methodische, v.a. aber praktische Herausforderungen bei der Durchführung von Wertminderungstests im Rahmen von Folgekonsolidierungen:
Der Wertminderungstest des Firmenwerts ist ein seit Jahren heftig diskutiertes Streitthema in der IFRS-Rechnungslegung. Nicht zuletzt auch aufgrund der Corona-Pandemie geriet der sogenannte Impairment-Only-Ansatz mit seinen vielen Ermessensspielräumen in das Zentrum der Diskussionen. Daher beschäftigt sich auch das IASB gerade im Rahmen des Diskussionspapiers „Business Combinations – Disclosure, Goodwill and Impairment“ mit diesem Themenbereich. Im Rahmen dieses Vortrags gehen wir auf den aktuellen Projektstatus ein und stellen die gegenwärtigen Vorschläge des Standardsetzers zum Umgang mit dem Wertminderungstest nach IFRS vor. Wir erörtern die Vor- und Nachteile der möglichen künftigen Standardänderungen hinsichtlich der Zielstellung des IASB, die Aussagefähigkeit des Abschlusses in Bezug auf die Werthaltigkeit des Firmenwerts zu erhöhen und erörtern deren praktische Implikationen für IFRS-Bilanzierer.
Reverse-Factoring-Vereinbarungen gewinnen in der Praxis eine immer größere Bedeutung. Dabei können die vertraglichen Ausgestaltungen sehr unterschiedlich sein. Für bilanzierende Unternehmen stellt sich insbesondere die Frage nach dem Ausweis und der Darstellung in der Geldflussrechnung. Im Vortrag werden zunächst Reverse-Factoring-Vereinbarungen definiert und vertragliche Ausgestaltungen aus der Praxis vorgestellt. Danach wird die Bilanzierung nach IFRS insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen fachlichen Entwicklungen analysiert.
Das IASB legt seit einigen Jahren verstärktes Gewicht auf eine bessere Kommunikation mit den Abschlussadressaten. Mit vielen Teilprojekten unter dem Titel «Disclosure Initiative», dem Projekt «Primary Financial Statements» wie auch Vorschlägen zu einer alternativen Darstellung des Abschlusses wurden konkrete Schritte umgesetzt. Die Präsentation fasst die Entwicklungen kurz zusammen und wirft einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen zur Gliederung der Gewinn und Verlustrechnung und beleuchtet die Darstellung des Abschlusses im alternativen Format im Hinblick auf eine bessere Kommunikation mit den Anspruchsgruppen und aus Sicht der Unternehmenssteuerung.
Dieser Vortrag informiert über aktuelle Überlegungen, Projekte und Entwicklungen in Bezug auf den Standard IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“.
Der Vortrag konzentriert sich nach einer kurzen Einführung insbesondere auf die folgenden Sonderfragen in Zusammenhang mit der Geldflussrechnung:
Der Vortrag gibt einen verständlichen Überblick über die in der Praxis wichtigsten, aktuellen Agenda Decisions. Der fachliche Input wird ergänzt um spannende Hintergrundinformationen aus den Diskussionen durch Informationen „aus erster Hand“ vom Referenten Sebastian Weller.
Im Zeitpunkt eines jeden Unternehmenszusammenschlusses muss der Erwerber die nicht beherrschenden Anteile an dem von ihm erworbenen Unternehmen bewerten. Dies erfolgt entweder zum beizulegenden Zeitwert (full goodwill method) oder mit dem proportionalen Anteil der für das identifizierbare Nettovermögen (Eigenkapital) des erworbenen Unternehmens angesetzten Beträge für gegenwärtige Eigentumsanteile (partial goodwill method). Für jeden dieser beiden Fälle wird im Vortrag unterschieden, ob im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung von einer Zahlung einer Kontrollprämie auszugehen ist oder nicht. Dabei geht es um das Hochrechnen des Firmenwerts für Zwecke des Wertminderungstests und wie man die außerplanmäßige Abschreibung zwischen den nicht beherrschenden Anteilen und den Eigentümern des Mutterunternehmens aufteilt. Schließlich soll auch noch auf Veränderungen der Anteilsquoten von beherrschenden und nicht beherrschenden Anteilen im Fall der Bewertung letzterer zum anteiligen Nettovermögen eingegangen werden (inkl. Erläuterung einiger sachgerechter Vorgehensweisen im Verkaufs- und im Erwerbsfall). Diese unterschiedlichen Fälle der Werthaltigkeitsprüfung werden im Vortrag auf Basis des Anhangs C von IAS 36 und Kapitel 9 von IDW RS HFA 40 (Einzelfragen zu Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36) anhand praxisorientierter Beispiele erläutert.
In meinem Vortrag erläutere ich einführend die wesentlichen Motive und Instrumente der Bilanzpolitik in IFRS Abschlüssen. Anschließend erläutere ich anhand realer Beispiele bedeutende Gestaltungsmaßnahmen und versuche die Grenzbereiche zur unerlaubten Bilanzmanipulation aufzuzeigen. Diese Erkenntnisse helfen vor dem Hintergrund erhöhter Sensibilität der Abschlussprüfer und Aufsichtsbehörden nach Wirecard, Grenke und Co. mögliche kritische Themenbereiche bei der Abschlusserstellung frühzeitig zu identifizieren und effizient zu adressieren.
Im Rahmen dieses Vortrags sollen die Probleme bei der Bestimmung der Nutzungsdauer von immateriellen Vermögenswerten, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, thematisiert werden. Dazu werden zunächst die theoretischen Grundlagen dargelegt, anschließend mögliche Konzepte zur Bestimmung der Nutzungsdauer diskutiert, bevor abschließend anhand eines Beispiels die Bestimmung, unter anderem mithilfe einer peer-group-Analyse, aufgezeigt wird.
Der Vortrag widmet sich typischen Fragestellungen im Rahmen der Entkonsolidierung, wie der Bestimmung des Entkonsolidierungserfolgs, der Firmenwertallokation, dem „Recycling“ von Eigenkapitalbestandteilen sowie der Übergangskonsolidierung und veranschaulicht diese anhand von Beispielen.
Der gegenständliche Vortrag beleuchtet diverse Spezialfragen der Konsolidierung und stellt dabei die Auswirkungen auf die nicht beherrschenden Anteile anhand zahlreicher Beispiele in den Mittelpunkt. Diskutiert werden im Kontext der nicht beherrschenden Anteile u.a. die folgenden Themen: